Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20181220_96Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 81/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 87/2017, wird geändert wie folgt:
„(5) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors entfallen die Wortfolgen „Angelegenheiten der Vereinsmitgliedschaften des Landes im Einvernehmen mit der nach dem Vereinsgegenstand fachlich in Betracht kommenden Abteilung; Evidenz der Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen des Landes Salzburg in andere Einrichtungen;“ sowie „besondere Aufgaben des Bedienstetenschutzes, soweit sie den Schutz der Landesbediensteten betreffen; Interne Revision.“. Nach dem Wort „Datenschutzangelegenheiten“ wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und wird angefügt:
„Datenschutzbeauftragter: Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Art 39 Abs 1 Datenschutz-Grundverordnung.
Interne Revision: Prüfung der Verwaltung hinsichtlich Gesetzmäßigkeit, Einhaltung innerdienstlicher Vorschriften, Effizienz und Effektivität; Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen.“
2.1.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/02 – Landesbuchhaltung wird nach dem Wort „Zahlungsvollzuges;“ die Wortfolge „Forderungsabschreibungen bis zu einem Betrag von € 5;“ eingefügt.
2.1.3. Die Stabsstelle Sicherheit und Katastrophenschutz und ihr Geschäftsbereich entfallen.
2.1.4. Die Wortfolge „EU-Bürgerservice und EuropeDirect Informationszentrum Salzburg“ wird durch folgende Wortfolge ersetzt: „EU-Bürgerservice und EuropeDirect Informationszentrum Salzburg: Umsetzung der Landesinitiative Europa in Salzburgs Schulen; Sonderaufgaben mit EU-Bezug im Auftrag des Ressorts; Angelegenheiten des Europe Direct Informationszentrums mit entsprechender Informationsarbeit und Auskunfterteilung.“
2.1.5. Im Geschäftsbereich des Referats 0/11 – Repräsentation und Außenbeziehungen wird die Wortfolge „ausgenommen jene der Salzburger Osterfestspiele GmbH“ durch die Wortfolge „einschließlich Osterfestspiele Salzburg GmbH, soweit nicht eine Zuständigkeit der Abteilung 8 gegeben ist“ ersetzt.
2.1.6. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 0/13 lauten:
Europapolitische Agenden des Landes; strategische Planung, grundlegende Angelegenheiten, politische Beratung und Koordination in fachlichen Angelegenheiten; EU-Kontaktstelle für Landesregierung, Landtag, Salzburger Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen sowie für alle interessierten Salzburgerinnen und Salzburger; Koordination der Salzburger Positionen der verschiedenen Ressorts zu aktuellen und künftigen EU-Politiken; Beobachtung aktueller Entwicklungen und Interessensvertretung auf EU-Ebene; Wahrung und Einbringung der landespolitischen Interessen Salzburgs in die EU; inhaltliche Vorbereitung für die Salzburger Vertreterinnen und Vertreter in Gremien der EU und in internationalen Gremien, insbesondere im Ausschuss der Regionen und im Europarat (KGRE); Bereitstellung von Informationen zu Initiativen, Netzwerken, Strategien und Förderprogrammen auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene; Koordination der Europainformation des Landes.“
2.1.7. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 0/14 und vor der Angliederung an die Fachgruppe wird eingefügt:
Sicherheitsmanagement der Landesverwaltung; Angelegenheiten des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements sowie der Katastrophenhilfe; personelle, infrastrukturelle und materielle Aufstellung, Ausbildung, Vorhaltung und Leitung des Landeseinsatzstabes; Einsatzplanung und Einsatzführung; Organisation und Koordinierung der Behörden und Katastrophenhilfsdienste übergreifenden Ausbildungen und Übungen; Koordinierung der Einsatzorganisationen übergreifenden Alarmierungs- und Verständigungsabläufe im Leitstellennetzwerk; Koordinierung und Überprüfung aller durch die jeweiligen Abteilungen und Bezirksverwaltungsbehörden zu erstellenden Alarm-, Sonderalarm-, externen Notfall- und Einsatzpläne; Koordinierung des Lawinen- und Sturmwarndienstes; Angelegenheiten des Feuerwehrwesens; Journal- und Portierdienst Chiemseehof; Ehrenamtskoordinierung und -servicierung.“
2.1.8. Der Geschäftsbereich des Referats 0/41 – Personalstrategie und allgemeines Personalwesen lautet:
„Personalstrategie: Übergeordnete Planung und strategische Konzepte für das Personalmanagement der Landesbediensteten (Personalstrategie des Landes).
Bildung und Förderung: Bildungs- und Förderungsplanung; Bildungs- und Förderungscontrolling einschließlich Evaluierung von Bildungs- und Förderungsmaßnahmen sowie Personalentwicklung (einschließlich Traineeprogramme) auf gesamtorganisatorischer Ebene; Angelegenheiten der Salzburger Verwaltungsakademie.
Führung: Planung, Entwicklung, Controlling und Evaluierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Führung auf gesamtorganisatorischer Ebene.
Recht: Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts; Expertisen betreffend Rechtsfragen ohne direkten Einzelpersonalbezug; Mitwirkung in Compliance-Angelegenheiten aus dienstrechtlicher Sicht; allgemeine Personalangelegenheiten; Personalvertretungs-Angelegenheiten; Vermittlung von dienstrechtlichen Inhalten im Rahmen der Fortbildung der Landesbediensteten; Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen.
Budgetangelegenheiten und Controlling: Budgetangelegenheiten und Controlling der Fachgruppe Personal.“
2.1.9. Im Geschäftsbereich des Referats 0/42 – Einzelpersonalangelegenheiten entfällt die Wortfolge „des Amtsführenden Präsidenten oder der Amtsführenden Präsidentin des Landesschulrates,“.
2.1.10. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 0/43 lauten:
Planung und Durchführung von Maßnahmen für das Personalmarketing und zur Personalgewinnung in Umsetzung der Personalstrategie des Landes; Personaleinsatzplanung; Koordinierung und Einsatzplanung von Trainees; Lehrlingswesen; Planung und Koordinierung von Maßnahmen des Bedienstetenschutzes der Landesbediensteten sowie Umsetzung von Maßnahmen des personenbezogenen Bedienstetenschutzes.“
2.2. Im Geschäftsbereich der Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.2.1. Im Geschäftsbereich des Referates 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik wird die Wortfolge „Koordination in Angelegenheiten der EU-Struktur- und EU-Regionalförderung“ durch die Wortfolge „Gesamtkoordination in Angelegenheiten der EU-Struktur- und EU-Regionalförderung“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „Angelegenheiten der Vertretung des Landes in den internationalen Einrichtungen, insbesondere jenen der EU (Ausschuss der Regionen) und des Europarates (Kongress der Gemeinden und Regionen Europas);“.
2.2.2. Im Geschäftsbereich des Referates 1/02 – Wirtschafts- und Forschungsförderung entfallen die Wortfolge „unternehmensbezogene Energie- und Umweltförderung;“ sowie die Wortfolge „, der StandortAgentur Salzburg GmbH“.
2.2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 1/03 – Gemeindeaufsicht wird die Wortfolge „und – soweit nicht eine andere Abteilung zuständig ist – der Hoheitsverwaltung der Gemeinden“ durch folgende Bestimmungen ersetzt: „sowie der Hoheitsverwaltung; hinsichtlich der Privatwirtschaftsverwaltung aber nur insoweit, als nicht das Referat 1/05 zuständig ist, und hinsichtlich der Hoheitsverwaltung nur insoweit, als es nicht um eine Gesetzesmaterie geht, die in den Geschäftsbereich einer anderen Abteilung fällt, der damit in jedem Fall die staatliche Aufsicht über im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu setzende Hoheitsakte mitumfasst“. Die Wortfolge „gemeindebezogene Angelegenheiten des Datenschutzrechts;“ entfällt.
2.2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 1/04 – Tourismus und Gemeindefinanzierung entfallen die Wortfolgen „Beratung und Unterstützung der Tourismusorganisationen;“ sowie „und gemeindewirtschaftlicher“ und wird die Wortfolge „Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Gemeindeentwicklung;“ durch die Wortfolge „Beratung in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Gemeindeentwicklung (keine Projektberatung)“ ersetzt.
2.2.5. Der Geschäftsbereich des Referats 1/05 – Gemeindepersonal und Tourismusrecht lautet:
„Gemeindeaufsicht in Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechts der Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in diesen Angelegenheiten; Gemeindeaufsicht in den Angelegenheiten der Stellenpläne der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Bezüge der Mitglieder der Gemeindeorgane; Wahrnehmung behördlicher Aufgaben nach dem Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz, dem Salzburger Tourismusgesetz 2003, dem Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, dem Salzburger Bergsportführergesetz, dem Salzburger Motorschlittengesetz 2016 und dem Salzburger Campingplatzgesetz.“
2.3. Im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Gesellschaft werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.1. Die Stabsstelle öffentliche Bibliotheken und Bildungsmedien entfällt samt Geschäftsbereich.
2.3.2. Der Geschäftsbereich des Referats 2/02 – Bildungsplanung und zentrale Koordination lautet:
„Allgemeine Bildungsangelegenheiten und bildungsbezogene Förderungen; sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und Fachaufsicht in Angelegenheiten des Schul- und Erziehungswesens gemäß Art 14 B-VG gegenüber der Bildungsdirektion für Salzburg; Erstellung des Dienstpostenplans gemäß Art IV Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes BGBl Nr 215/1962; Aufgaben der Landesregierung nach dem Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2019; Einholung von Regierungsbeschlüssen in Angelegenheiten des Schul- und Erziehungswesens gemäß Art 14 B-VG; rechtliche Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich der Abteilung, soweit sie nicht einem anderen Referat übertragen sind; Zentralkanzlei der Abteilung; referatsübergreifende Budgetangelegenheiten und -koordination; zentrale Rechnungsstelle; Budget-Controlling; Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln, soweit sie nicht in einem anderen Referat besorgt wird; Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Personalvertretung der Salzburger Landesbediensteten“.
2.3.3. Das bisherige Referat 2/03 – Öffentliche Pflichtschulen entfällt samt Geschäftsbereich.
2.3.4. Die Bezeichnung des Referats 2/04 lautet: „Referat 2/04 – Wissenschaft, Erwachsenenbildung, öffentliche Bibliotheken“. In seinem Geschäftsbereich entfällt die Wortfolge „sonstige bildungsbezogene Förderungen;“. Nach dem Wort „Entwicklungszusammenarbeit“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Nach dem Wort „Publikationen“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „öffentliche Bibliotheken.“
2.3.5. Im Geschäftsbereich des Referats 2/06 – Jugend, Generationen, Integration entfällt die Wortfolge „Büro für Mädchenförderung;“ und wird das Wort „Landesjugendbeirat“ durch die Wortfolge „des Landesjugendbeirates“ ersetzt. Nach dem Wort „Integrationsmaßnahmen“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Geschäftsstelle der Integrationsplattform.“
2.3.6. Im Geschäftsbereich des Referats 2/07 – Kunstförderung und Kulturbetriebe entfallen der Klammerausdruck „(Filmkulturzentrum Das Kino, PRO Salzburg Landeskulturstiftung, Europäische Mozartwege usw)“ und die Wortfolge „, Kunst am Bau“.
2.3.7. Das bisherige Referat 2/08 – Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen erhält die ziffernmäßige Bezeichnung „2/03“ und wird in seinem Geschäftsbereich nach dem Ausdruck „6/04“ die Wortfolge „oder des Referats 10/03“ eingefügt. Nach dem Wort „Projekten“ wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt.
2.4. Im Geschäftsbereich der Abteilung 3 – Soziales werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.4.1. Die Stabsstelle Koordinierende Agenden der Grundversorgung entfällt.
2.4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/02 – Kinder und Jugendhilfe werden das Wort „Pflegekinder“ durch das Wort „Pflegeverhältnisse“, die Wortfolge „Elternberatung sowie Familien- und Erziehungsberatung“ durch die Wortfolge „Frühe Hilfen durch Mutter- und Elternberatungsstellen; psychologische Familienberatung“, das Wort „Jugendwohlfahrtsbeirat“ durch die Wortfolge „Kinder- und Jugendhilfebeirat“, das Wort „Jugendhilfeeinrichtungen“ durch die Wortfolge „Jugendhilfeorganisationen im Rahmen der vollen Erziehung und der Unterstützung der Erziehung“ und die Wortfolge „Obsorge und gesetzliche Vertretung“ durch die Wortfolge „Sachbearbeitung und Rechtsvertretung“ ersetzt. Vor dem Wort „Zentralbehörde“ wird die Wortfolge „psychologischer Dienst;“ eingefügt. Nach der Umschreibung des Geschäftsbereichs wird nach einer Leerzeile angefügt:
„Dem Referat angegliedert:
Kinder- und Jugendanwaltschaft“
2.4.3. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 wird nach dem Wort „Sozialfonds“ der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „Entwicklung und Abwicklung von EDV-Anwendungen; Statistiken im Sozialwesen; Öffentlichkeitsarbeit (Berichtswesen, Publikationen, Internetauftritt); Fort- und Weiterbildung im Sozialbereich.“
2.4.4. Im Geschäftsbereich des Referats 3/04 – Psychosozialer Dienst wird die Wortfolge „Koordinationsaufgaben von extramuralen Dienstleistungen“ durch die Wortfolge „Koordination und Vermittlung von extramuralen Dienstleistungen der psychosozialen Versorgung“ ersetzt.
2.4.5. Im Geschäftsbereich des Referats 3/05 – Behinderung und Inklusion entfällt die Wortfolge „Betriebswirtschaft und Controlling im Zusammenhang mit den Agenden der Abteilung 3;“. Nach dem Wort „Qualitätssicherung“ wird die Wortfolge „und Fachaufsicht über Einrichtungen der Behindertenhilfe und psychosozialen Versorgung; Inklusionsbeirat“ eingefügt. Die Wortfolge „Salzburger Landeskriegsopfer- und Behindertenfonds“ wird durch die Wortfolge „Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen“ ersetzt.
2.4.6. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 3/05 wird angefügt:
Die Abteilung 3 betreffende übergeordnete Aufgaben mit den Schwerpunkten: Organisationsangelegenheiten einschließlich Kanzlei, Sozialplanung, Betriebswirtschaft und Controlling, Entwicklung und Abwicklung von EDV-Anwendungen; Statistiken im Sozialbereich; Öffentlichkeitsarbeit (Berichtswesen, Publikationen, Internetauftritt); Fort- und Weiterbildung im Sozialbereich.“
2.5. Im Geschäftsbereich der Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.1. Im Geschäftsbereich des Referats 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion, Jagd und Fischerei wird das Wort „Pflanzenschutzmittelwesens“ durch die Wortfolge „Pflanzenschutzwesens sowie des Tierschutzes“ ersetzt.
2.5.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/03 – Landesveterinärdirektion wird vor der Wortfolge „der Tierhaltung“ die Wortfolge „der Futtermittelkontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben,“ eingefügt. Nach dem Wort „Verkaufsortes“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „fachliche Beurteilungen im Zusammenhang mit großen Beutegreifern.“
2.5.3. Der Geschäftsbereich des Referats 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung lautet:
„Angelegenheiten der Energiewirtschaft; Entwicklung und Monitoring energiepolitischer Programme und Instrumente; Geschäftsstelle der Energieberatung Salzburg; Beratung und Förderung von privaten Endkunden bei Energieeffizienzmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energien; Beratung und Förderung von Energieversorgungsunternehmen bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien; Weiterentwicklung, Verwaltung und technische Freigabe von Energieausweisen für Förderstellen und Baubehörden des Landes (Energieausweismanagement); unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise; Klima- und Energiewirtschaftsrat (SALZBURG 2050); Vertretung und Wahrnehmung der energiepolitischen Interessen des Landes nach innen und außen.“
2.5.4. Im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung wird im Fettdruck die Wortfolge „Ländliche Entwicklung:“ vorangestellt. Nach dem Wort „Agrarstatistik;“ wird die Wortfolge „Koordinationsstelle für Breitbandangelegenheiten;“ eingefügt. Nach der Wortfolge „Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft“ wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und wird in einem neuen Absatz im Fettdruck die Wortfolge „Ländliche Bildung:“ eingefügt. Die Wortfolge „Angelegenheiten des Betriebes und der Führung der Schülerheime an den landwirtschaftlichen Schulen, der Landwirtschaftsbetriebe und der landwirtschaftlichen Verwertungsbetriebe des Landes“ wird durch die Wortfolge „Angelegenheiten des Betriebs und der Führung der Schülerheime und der Landwirtschaftsbetriebe an den landwirtschaftlichen Fachschulen“ ersetzt. Die Wortfolge „Landeslehrer oder land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerinnen“ wird durch das Wort „Landeslehrpersonen“ ersetzt. Nach der Umschreibung des Geschäftsbereichs wird nach Einfügung einer Leerzeile angefügt:
„Dem Referat angegliedert sind:
Landwirtschaftliche Fachschule Bruck
Landwirtschaftliche Fachschule Klessheim
Landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg
Landwirtschaftliche Fachschule Winklhof
Landwirtschaftsbetrieb Piffgut in Bruck
Landwirtschaftsbetrieb Klessheim
Landwirtschaftsbetrieb Strandlhof in Tamsweg
Landwirtschaftsbetrieb Winklhof“
2.6. Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.6.1. Der Text vor der Stabsstelle Gewerbeangelegenheiten entfällt.
2.6.2. Nach dem Geschäftsbereich der Stabsstelle Gewerbeangelegenheiten wird eingefügt:
„Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Klimaschutzkoordination des Landes im nationalen Klimaschutzkomitee; Weiterentwicklung und Umsetzungskoordination der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 und der Klimawandelanpassungsstrategie Salzburg; Koordination und Umsetzung nachhaltiger Entwicklung im Umweltbereich, insbesondere betreffend das Programm Lokale Agenda 21 sowie Green Events Salzburg; Belange des Umwelt Service Salzburg.
Stabsstelle Sachverständigenkoordination und allgemeine fachliche Angelegenheiten des Sachverständigendienstes:
Koordination von grundsätzlichen Angelegenheiten des Sachverständigendienstes für Anlagenverfahren in den Bereichen des Amtes der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften; Sachverständigenkoordination in UVP-Verfahren; Führung der Arbeitsgruppen Schianlagen und Golfanlagen.“
2.6.3. Im Geschäftsbereich des Referats 5/03 – Chemie und Umwelttechnik wird die Wortfolge „sowie Koordination von Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung im Umweltbereich“ durch die Wortfolge „; sporttechnischer Sachverständigendienst“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „in UVP-Verfahren“.
2.6.4. Im Geschäftsbereich des Referats 5/05 – Naturschutzrecht und Förderungswesen entfällt die Wortfolge „, des Tierschutzes“.
2.7. Im Geschäftsbereich der Abteilung 6 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.1. Die Wortfolge „Hochbaukoordination (Landesbaudirektor-Stellvertreter)“ wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„Stabsstelle Salzburg Digitalfunk BOS Austria:
Errichtung, Erhaltung und Instandsetzung der Funkstandorte für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie digitaler funktechnischer Einrichtungen des Bundeslandes Salzburg einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Leistungen; Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Inneres und Blaulichtorganisationen.“
2.7.2. Der Geschäftsbereich des Referats 6/03 – Landeshochbau lautet:
„Projektentwicklung von Hochbauprojekten des Landes und Schulbauvorhaben des Bundes; Durchführung von Architekturwettbewerben sowie Vergabe und Controlling von Planungsaufträgen; Bauprojektmanagement von Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei Instandsetzungsarbeiten von Hochbauten des Landes; Bauherrnvertretung des Landes in baubehördlichen Angelegenheiten; Hochbauwerkstätte; Erstellung von Jahresbudgetplänen; Aufbau und Pflege einer zentralen Datenbank (CAFM) hinsichtlich Bereitstellung von Daten und Auswertungen; Planarchiv; Erstellung der Energieausweise im Rahmen von Projekten; technisches Objektmanagement im Auftrag der Abteilung 8; Rechtsangelegenheiten der Abteilung 6; rechtliche Ziviltechnikerangelegenheiten; Vorbereitung des Grunderwerbs für Landesstraßen samt grundbuchsrechtlicher Durchführung; Sondernutzungen an Landesstraßen B und L.“
2.7.3. Die Bezeichnung des Referats 6/04 lautet „Altstadterhaltung und Hochbautechnik“ und entfällt in seinem Geschäftsbereich die Wortfolge „Geschäftsstelle des“.
2.7.4. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 6/05 lauten:
Technische Angelegenheiten des Gewerbewesens einschließlich des Nachbarschaftsschutzes; Durchführung der dafür erforderlichen Messungen und Überwachung angeordneter Maßnahmen; technische Angelegenheiten der Gas- und Mineralölfernleitungen und der sonstigen Energiewirtschaft (brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen, Gase, Tanklager, Verteilung, Tankstellen, Rohrleitungen udgl) sowie der Wärmewirtschaft und des Heizungs- und Lüftungswesens; technische Angelegenheiten des Aufzugswesens.“
2.7.5. Das Referat 6/12 – Technisches Gewerbewesen entfällt samt Geschäftsbereich.
2.7.6. Die Wortfolge „Der Abteilung angegliedert: Salzburg Zert – Europäische Zertifizierungsstelle für Bauwesen (akkreditierte und notifizierte Stelle)“ entfällt.
2.8. Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.8.1. Im Geschäftsbereich des Referats 8/02 – Budgetangelegenheiten entfällt die Wortfolge „; Angelegenheiten der Krankenanstaltenfinanzierung hinsichtlich Betriebsabgänge und Finanzierung von Projekten“.
2.8.2. Die Bestimmungen hinsichtlich des Referats 8/03 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Vertretung des Landes in zivilrechtlichen Angelegenheiten; allgemeine Vertragsrechtsangelegenheiten des Landes; Koordination Service-Center Vertragsrecht; Vertretung des Landes in allen Amtshaftungsverfahren; Rechtsanagelegenheiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung; Koordination Service-Center Vergaberecht; Verfügung (wie etwa Neuerwerb, Veräußerung, Bestandgabe und Belastung), Verwaltung und Betriebsführung von Landesliegenschaften einschließlich der darauf befindlichen Gebäude (ausgenommen von der Verwaltung sind die den Abteilungen 2 und 9 zugeordneten Aufgabenbereiche sowie die Festungen Hohensalzburg, Hohenwerfen und Kniepass, die Burg Mauterndorf sowie die Alte Residenz, die von der betriebsähnlichen Einrichtung „Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung“ verwaltet werden; ausgenommen von Verwaltung und Verfügung sind die den Abteilungen 4 und 6 zugeordneten Aufgabenbereiche, soweit nicht das Einvernehmen mit der Abteilung 8 herzustellen ist); Immobilienmanagement; Amtsraummanagement im Auftrag des Landesamtsdirektors; Facility Management; Verwaltung der Mobilien des Landes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Umsetzung der Beteiligungsstrategie des Landes; Beteiligungsverwaltung; Controlling der Beteiligungen des Landes (insbesondere hinsichtlich der Finanz- und Personalressourcen unter Einbindung der Aufsicht über andere personalführende Stellen in der Fachgruppe 0/4 und auf der Basis der zentralen Informationssysteme des Landes und der Beteiligungsunternehmen); Sonderstrukturen (Landestheater usw) und Stiftungen; Angelegenheiten der Vereinsmitgliedschaften des Landes im Einvernehmen mit der nach dem Vereinsgegenstand fachlich in Betracht kommenden Abteilung; Evidenz der Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen des Landes Salzburg in andere Einrichtungen; Vertretung des Landes in bundesabgabenrechtlichen Angelegenheiten; Koordination Service-Center Steuerrecht; Finanzierung und begleitende Kontrolle von Beteiligungen und ausgewählten Projekten; Sonderprojekte (etwa Landesdienstleistungszentrum, DomQuartier).
Dem Referat angegliedert:
Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung (betriebsähnliche Einrichtung)“.
2.8.3. Die Wortfolge „Der Abteilung angegliedert: Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung (betriebsähnliche Einrichtung)“ entfällt.
2.9. Im Geschäftsbereich der Abteilung 10 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.9.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle Raumforschung, grenzüberschreitende Raumplanung und Koordination Raumplanung wird das Wort „Raumordnungsbericht“ durch die Wortfolge „Grundlagenforschung zur Salzburger Raumplanung (Raumforschung) und periodische Erstellung des Raumordnungsberichts“ ersetzt und entfällt das Wort „; Wohnberatung“.
2.9.2. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referates 10/01 lauten:
Allgemeine Organisationsangelegenheiten; Berichtswesen; allgemeine Angelegenheiten des Wohnungswesens; Förderungskontrolle; Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirats; Wohnbauprogramm; Liquiditätsplanung, Mitwirkung am Voranschlag und am Rechnungsabschluss des Wohnbaubudgets, Finanzstatistik, Rücklagengebarung; Wohnberatung.“
2.9.3. Im Referat 10/02 – Wohnbauförderung werden der Gesetzeskurztitel „S.WFG 1990“ durch den Gesetzeskurztitel „S.WFG 2015“ und die Zeichenfolge „und 1984“ durch die Zeichenfolge „, 1984 und 1990“ ersetzt. Nach dem Wort „Kinderbetreuung“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Wohnbauforschung.“
2.9.4. Die Bezeichnung des Referats 10/03 lautet „Rechtsangelegenheiten Planen, Bauen, Wohnen“ und wird in seinem Geschäftsbereich die Wortfolge „hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung“ durch die Wortfolge „; Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz“ ersetzt. Die Wortfolgen „und des Feuerwehrwesens“ sowie „in Fragen der Raumordnung“ entfallen. Nach dem Wort „Raumordnungsgesetzes;“ wird die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten des Ortsbildschutzes;“ eingefügt.
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