Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau; Änderung
LGBLA_SA_20181218_93Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, und des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Hüttschlag wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau – Pongau, LGBl Nr 86, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 45/2018, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 entfällt im Einleitungssatz das Wort „Hüttschlag“ und der nachfolgende Beistrich.
Im § 2 Abs 1 wird im Einleitungssatz nach der Wortfolge „Bad Hofgastein“ ein Beistrich gesetzt und das Wort „Hüttschlag“ eingefügt.
Im § 5 wird angefügt:
„(8) Die §§ 1 Abs 1 und 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“
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