Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung; Änderung
LGBLA_SA_20181022_75Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 99 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 48/2018, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 wird unter der Wortfolge „Schwarzach im Pongau“ das Wort „Uttendorf“ eingefügt.
1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 4)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 5)“ ersetzt.
„(5) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Uttendorf der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“
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