Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2018
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2018:
für die Unterhaltskosten
473 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
127 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
212 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
237 €
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2018 ...........................
545,65 €.
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