Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags
LGBLA_SA_20171228_125Festsetzung der Höhe des WohnbauförderungsbeitragsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl I Nr 144/2017, festgelegt.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.
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