Wohnbauförderungsverordnung 2015; Änderung
LGBLA_SA_20171005_89Wohnbauförderungsverordnung 2015; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015), LGBl Nr 29, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 103/2016, wird geändert wie folgt:
„(4) Der Zuschuss ist mit 30 % des Kaufpreises der Liegenschaft begrenzt. Er ist jedenfalls entsprechend zu kürzen, wenn die Liegenschaft überwiegend für andere Zwecke als für förderbare Wohnungen verwendet werden soll.“
„(8) § 4 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2017 tritt mit 6. Oktober 2017 in Kraft.“
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