Höhe der Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst – 2018
LGBLA_SA_20170905_81Höhe der Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst – 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20170905_81/image001.jpg
Auf Grund des § 4 Abs 5 des Salzburger Rettungsgesetzes, LGBl Nr 78/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst (§ 4 Abs 1 und 3 des Salzburger Rettungsgesetzes) werden für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:
5,17 € je Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde;
6,79 € je Einwohnerin oder Einwohner des Landes.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.