Flüchtlingsunterkünftegesetz; Änderung
LGBLA_SA_20170718_52Flüchtlingsunterkünftegesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Flüchtlingsunterkünftegesetz, LGBl Nr 58/2015, wird geändert wie folgt:
Im § 1 wird vor dem Wort „Unterbringung“ das Wort „vorwiegenden“ eingefügt.
Im § 4 wird die Wortfolge „zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten“ durch die Wortfolge „mit Ablauf des 31. Dezember 2020“ ersetzt.
Nach § 4 wird angefügt:
Die §§ 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2017 treten mit 19. Juli 2017 in Kraft.“
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