Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2017
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2017:
für die Unterhaltskosten
463 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
124 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
207 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
232 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2017 .....................
533,90 €.
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