Altstadterhaltungsgesetz 1980; Änderung
LGBLA_SA_20170127_8Altstadterhaltungsgesetz 1980; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl Nr 50, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 wird nach dem ersten Satz eingefügt: „Die Aufnahme in die Liste des Kulturerbes der UNESCO unterstreicht die hohe Verantwortung für diesen Stadtteil und dessen Umfeld.“
Im § 25 wird angefügt:
„(6) § 1 Abs 1 und die Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 8/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
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