Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20170116_4Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20170116_4/image001.jpg
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, LGBl Nr 81/2014 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2014, wird geändert wie folgt:
Der Artikel II erhält die Artikelbezeichnung „I“.
Im Artikel I (neu) wird im Abs 1 und 2 die Wortfolge „im Anhang“ jeweils durch die Wortfolge „in der Anlage“ ersetzt und nach Abs 2 angefügt:
„(3) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 4/2017 tritt mit 17. Jänner 2017 in Kraft.“
3.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors – entfällt die Wortfolge „First Level Control – Prüfstelle für grenzüberschreitende, transnationale und Netzwerkprogramme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit der EU-Strukturfonds“ und wird die Wortfolge „Kontrollaufgaben gemäß Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz“ durch die Wortfolge „Vollziehung des Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetzes einschließlich Kontrollaufgaben“ ersetzt.
3.2. Im Geschäftsbereich des Referates 0/05 – Landesbuchhaltung – wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Wahrnehmung von Prüfaufgaben im Rahmen von EU-Programmen (First Level Control bei EU-Projekten, bescheinigende Stelle); Unterstützung der Landesdienststellen bei der Wahrnehmung von Kontrollaufgaben durch die Vornahme von Gebarungsprüfungen.“.
3.3. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/1 – Präsidium – werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.3.1. Nach dem Geschäftsbereich der Stabsstelle Katastrophenschutz wird eingefügt: „EU-Bürgerservice, EuropeDirect Info Point Salzburg“.
3.3.2. Im Geschäftsbereich des Referates 0/12 – Wahlen und Sicherheit – entfallen nach dem Wort „Landessymbole“ der Strichpunkt sowie die Wortfolge „Vollziehung des Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetzes, ausgenommen Kontrollaufgaben gemäß § 7“.
3.3.3. Im Geschäftsbereich des Referates 0/13 – Landes-Europabüro – entfallen die Wortfolge „Angelegenheiten der Vertretung des Landes in den internationalen Einrichtungen, insbesondere jenen der EU (Ausschuss der Regionen) und des Europarates (Kongress der Gemeinden und Regionen Europas); EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein;“ sowie die Wortfolge „Kontrolle der Einhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit;“.
4.1. Im Geschäftsbereich des Referates 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik – wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Angelegenheiten der Vertretung des Landes in den internationalen Einrichtungen, insbesondere jenen der EU (Ausschuss der Regionen) und des Europarates (Kongress der Gemeinden und Regionen Europas); EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein; Kontrolle der Einhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.“
4.2. Im Geschäftsbereich des Referates 1/05 – Gemeindepersonal und Tourismusrecht – entfällt die Wortfolge „Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten des Gleichbehandlungsgesetzes, soweit es (Land-)Gemeinden und Gemeindeverbände betrifft (ausgenommen jedoch Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission für Gemeinden);“.
5.1. Die Stabsstelle Museen und kulturelle Sonderprojekte entfällt samt Geschäftsbereich.
5.2. Die Bezeichnung des Referates 2/02 lautet: „Bildungsplanung und zentrale Koordination“. In seinem Geschäftsbereich wird die Wortfolge „Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen für Landeslehrer oder Landeslehrerinnen“ durch die Wortfolge „Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission für Landeslehrpersonen an öffentlichen Pflichtschulen und konfessionellen Privatschulen“ ersetzt. Am Ende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Controlling, zentrale Rechnungsstelle.“.
5.3. Der Geschäftsbereich des Referates 2/03 – Öffentliche Pflichtschulen – lautet:
Regionale Bildungsplanung (Außenstellen in den Bildungsregionen Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau) mit Ausnahme der Agenden, die dem Sachbereich Allgemeinbildende Pflichtschulen zugeordnet sind; Bedienstetenschutz an öffentlichen Pflichtschulen; Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Landesbediensteten.
Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs-, Personalvertretungs- und Pensionsrechts der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Pflichtschulen inklusive Personalauswahl mit Ausnahme der Angelegenheiten, die dem Fachbereich Berufsbildende Pflichtschulen zugeordnet sind.
Stellenbewirtschaftung der berufsbildenden Pflichtschulen; Einzelpersonalangelegenheiten der berufsbildenden Pflichtschulen (inklusive Personalauswahl); Angelegenheiten der äußeren Organisation der berufsbildenden Pflichtschulen und Landesberufsschulheime; Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung und Betrieb der Landesberufsschulen und Landesberufsschulheime; Schulerhaltung der Allgemeinen Sonderschule St. Anton.“
5.4. Im Geschäftsbereich des Referates 2/05 – Frauen, Diversität, Chancengleichheit – entfallen der Klammerausdruck „(inklusive Beratung zu Mobbing)“ sowie die Wortfolge „mit Ausnahme der Bestimmungen über die dienstrechtliche Gleichbehandlung von Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände“.
5.5. Der Geschäftsbereich des Referates 2/07 – Kunstförderung und Kulturbetriebe – lautet:
Kunstförderung: freie Kunst- und Kulturförderung gemäß Salzburger Kulturförderungsgesetz; Kulturelle Sonderprojekte; Kunstpreise; Stipendien; Kunstankäufe; Galerie im Traklhaus.
Kulturbetriebe: Mozarteum Orchester Salzburg; Landestheater Salzburg (mit Theatererhalterverband); Internationale Sommerakademie für bildende Kunst und sonstige kulturelle Institutionen mit Mitgliedschaft des Landes Salzburg (Filmkulturzentrum Das Kino, PRO Salzburg Landeskulturstiftung, Europäische Mozartwege usw).
Kulturrecht und sonstige Kulturangelegenheiten: Salzburger Kulturförderungsgesetz; Landeskulturbeirat; Kulturelle Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften; EU- und Auslandskultur, Kunst am Bau.“
5.6. Die Bezeichnung des Referates 2/08 lautet: „Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen“. In seinem Geschäftsbereich entfällt die Wortfolge „Vollziehung des Ortsbildschutzgesetzes“. Am Ende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Förderung der hauptamtlich geführten Museen, insbesondere Haus der Natur, Keltenmuseum Hallein, Museum der Moderne Salzburg, Salzburg Museum und DomQuartier Salzburg, soweit nicht die Abteilung 8 zuständig ist; Förderung von museumspädagogischen Projekten; Kulturvermittlungsarbeit sowie übergreifende Veranstaltungen in Museen.
Dem Referat angegliedert:
Residenzgalerie Salzburg, Salzburger Freilichtmuseum (betriebsähnliche Einrichtungen)“
Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe – wird im unmittelbar der Abteilungsleitung zugeordneten Geschäftsbereich nach dem Wort „umwelt.service.salzburg“ der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Führung der Arbeitsgruppen Schianlagen und Golfanlagen; sporttechnischer Sachverständigendienst; Außenstelle des Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbau.“.
Im Geschäftsbereich der Abteilung 10 – Wohnen und Raumplanung – werden folgende Änderungen vorgenommen:
7.1. Die Stabsstelle erhält die Bezeichnung „Stabsstelle Raumforschung, grenzüberschreitende Raumplanung und Koordination Raumplanung“. In ihrem Geschäftsbereich wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Wohnberatung.“.
7.2. Im Geschäftsbereich des Referates 10/03 – Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht – entfällt die Wortfolge „mit Ausnahme der aufsichtsbehördlichen Genehmigung von Räumlichen Entwicklungskonzepten, Flächenwidmungsplänen und Einzelbewilligungen“. Der Punkt am Ende wird durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Beratung der Gemeinden in Fragen der Raumordnung.“.
7.3. Die Geschäftsbereiche der Referate 10/04 – Landesplanung und SAGIS – und 10/05 – Örtliche Raumplanung – lauten:
Führung des Salzburger Geographischen Informationssystems SAGIS; Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle gemäß INSPIRE-Richtlinie; Vertretung des Landes nach außen in Sachen der Geodateninfrastruktur, insbesondere auch in der nationalen Koordinierungsstelle; Koordination und Administration der GIP (Graphen-Integrationsplattform); Beschaffung, Verwaltung und Abgabe der Geobasis- und Geofachdaten des Landes Salzburg; Erstellung, Führung und technische Bearbeitung von Planungsgrundlagen.
Fachliche Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung betreffend die räumlichen Entwicklungskonzepte, die Flächenwidmungsplanung, die Bebauungsplanung und die Einzelbewilligungen der Stadt Salzburg; fachliche Angelegenheiten der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft; Mitwirkung bei der Erstellung von Entwicklungsprogrammen; Grundlagenerstellung in Angelegenheiten der Raumplanung; Aufstellung und Evidenthaltung von Entwicklungsprogrammen; Koordination der Aufstellung und Begutachtung von regionalen Entwicklungskonzepten und Regionalprogrammen; Betreuung der Regionalverbände; Raumverträglichkeits- und Standortprüfungen; Vorbereitung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe; Stellungnahmen in Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz; Angelegenheiten des Salzburger Instituts für Raumforschung und Wohnen betreffend den Bereich Raumordnung.“
8.1. Im Geschäftsbereich des Referates 11/01 – Allgemeines Personalwesen und Rechtsdienst – wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen.“.
8.2. Im Geschäftsbereich des Referates 11/02 – Einzelpersonalangelegenheiten – entfällt die Wortfolge „; Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof“.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.