Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
LGBLA_SA_20160721_64Salzburger Behindertengesetz 1981; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Behindertengesetz 1981, LGBI Nr 93, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 47/2015, wird geändert wie folgt:
Im Titel des Gesetzes wird die Wortfolge „ Behinderte im Lande “ durch die Wortfolge „ Menschen mit Behinderungen im Land“ ersetzt.
Das Inhaltsverzeichnis lautet:
„Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zielsetzung
Menschen mit Behinderungen
Hilfeleistungen
Persönliche Voraussetzungen
Grundsatz der Subsidiarität
Planung und Weiterentwicklung
II. Abschnitt
Eingliederungshilfe
Maßnahmen der Eingliederungshilfe
Heilbehandlung
Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
Hilfe zur beruflichen Eingliederung
Hilfe zur sozialen Eingliederung
Hilfe zur sozialen Betreuung
Hilfe durch geschützte Arbeit
Krankenhilfe
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Finanzierung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Aufsicht über Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Einstellung der Eingliederungshilfe
III. Abschnitt
Soziale Dienste
Arten der sozialen Dienste
IIIa. Abschnitt
Inklusionsbeirat und Anlaufstelle
Inklusionsbeirat
Anlaufstelle
IV. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Kostentragung
Kostenbeiträge
Verfahren
Datenverwendung
Abschluss von Vereinbarungen
Befreiung von Verwaltungsabgaben
Verweisungen auf Bundesrecht
Inkrafttreten
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu“
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