Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
LGBLA_SA_20160721_63Landes-SonderpensionenbegrenzungsgesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl Nr 17/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 94/2015, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 lautet der erste Satz: „Soweit im Abs 3 nicht anderes bestimmt wird, ist vom Ruhe- und Versorgungsgenuss sowie von einer allfälligen Nebengebührenzulage, einem allfälligen Kinderzurechnungsbetrag und den Sonderzahlungen ein Beitrag in folgender Höhe einzubehalten:“
1.2. Nach Abs 2 wird angefügt:
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