Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
LGBLA_SA_20160721_61Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:
Im § 2b entfällt im Einleitungssatz der Gemeindename „, Lofer“ .
Im § 2c wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Gemeinde Leogang“ durch die Wortfolge „Gemeinden Leogang und Lofer“ ersetzt.
Im § 5 wird angefügt:
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