Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
LGBLA_SA_20160622_52Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, Änderung; Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990, Aufhebung; Landeswohnbaufonds, AuflösungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr 23, wird geändert wie folgt:
„§ 51
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu“
Im § 3 wird die Wortfolge „zur Errichtung geförderter Wohnungen“ durch die Wortfolge „zur Umsetzung wohnbauförderungs- und raumordnungsrechtlicher Zielsetzungen“ ersetzt.
Im § 5 Abs 1 entfällt in der Z 20 die lit b und erhält die bisherige lit c die Literabezeichnung „b)“ .
Im § 6 werden die Z 1 bis 9 durch folgende Bestimmungen ersetzt:
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