Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk Salzburg-Umgebung – Flachgau, LGBl Nr 84, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:
-
Im § 3 Abs 1 wird vor dem Gemeindenamen „Bergheim“ der Gemeindename „Anif,“ eingefügt.
-
Im § 6 wird angefügt: