Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
LGBLA_SA_20160218_18Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz, LGBl Nr 16/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 78/2014, wird geändert wie folgt:
„§ 23a
Dienstzeit“
Im § 6 Abs 2 lautet der erste Halbsatz: „Eine Richterin oder ein Richter ist durch richterliches Erkenntnis des Personal- und Disziplinarausschusses ihres bzw seines Amtes zu entheben,“ .
Im § 9 werden die Abs 3 bis 5 durch folgende Bestimmungen ersetzt:
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