Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
LGBLA_SA_20160218_17Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, LGBl Nr 59/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr 39/2014, wird geändert wir folgt:
Im § 26 Abs 2 lautet der zweite Satz: „Kommt die informationssuchende Person diesem Ersuchen innerhalb der bestimmten Frist nach, gilt das Begehren als an dem Tag des Einlangens des präzisierten Ansuchens bei der informationspflichtigen Stelle eingebracht.“
Im § 29 Abs 1 wird in der Z 4 der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und nach der Z 4 angefügt:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.