Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007; Änderung
LGBLA_SA_20151230_120Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007, LGBl Nr 28, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 14/2015 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 60/2015, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird im 3. Abschnitt, 1. Unterabschnitt, vor der den § 14 betreffenden Zeile eingefügt:
§ 13 lautet:
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht in Verfahren nach diesem Gesetz das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles sinngemäß anzuwenden.“
Im § 19 Z 6 wird im ersten Satz die Wortfolge „vor Erlassung des Bescheides“ durch die Wortfolge „vor Erlassung eines Erkenntnisses oder Beschlusses durch das Landesverwaltungsgericht“ ersetzt.
Im § 26 Abs 1 entfallen die Worte „mit Bescheid“.
Im § 36 Abs 1 wird in der Z 5 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und nach der Z 5 eingefügt:
Im § 39 wird angefügt:
„(4) Die §§ 13, 19, 26 Abs 1 und 36 Abs 1 in der Fassung des Gesetztes LGBl Nr 120/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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