Landesbediensteten-Gehaltsgesetz; Änderung
LGBLA_SA_20151230_118Landesbediensteten-Gehaltsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20151230_118/image001.jpg
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, LGBl Nr 94/2015, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 47 betreffenden Zeile eingefügt:
Im § 12 Abs 1 wird in der Z 3 der Ausdruck „2 und 3“ durch den Ausdruck „2 bis 4“ ersetzt.
Im § 15 Abs 7 wird die Wortfolge „Bediensteten des medizinischen Bereichs“ durch die Wortfolge „den der SALK zugewiesenen Bediensteten“ ersetzt.
Im § 35 Abs 2 wird im letzten Satz das Wort „Abgeltung“ durch die Worte „pauschalierte Abgeltung“ ersetzt.
Im § 44 Abs 3 wird nach dem dritten Satz eingefügt: „§ 9 Abs 5 zweiter Satz findet jedoch nur bei der Zuordnung zu einer Modellstelle des medizinischen Bereichs oder einer Modellstelle der Modellfunktion Führung des Verwaltungsbereichs Anwendung.“
Im § 45 wird angefügt:
„(3) Verordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf sechs Monate, bei solchen Verordnungen, die eine Erhöhung der Monatsbezüge, der sonstigen Zulagen oder der Nebengebühren bewirken, ein Jahr nicht übersteigen.“
Die §§ 12 Abs 1, 15 Abs 7, 35 Abs 2, 44 Abs 3 und 45 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.