Beitragsgruppenverordnung; Änderung
LGBLA_SA_20151203_101Beitragsgruppenverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20151203_101/image001.jpg
Auf Grund des § 32 Abs 1 bis 3 Salzburger Tourismusgesetz 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Beitragsgruppenverordnung, LGBl Nr 24/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 74/2013, wird mit Wirkung ab dem Beitragsjahr 2016 geändert wie folgt:
In der Anlage Teil I (Berufsgruppen mit Ausnahme des Handels) werden folgende Änderungen vorgenommen:
„
Apotheken und Hausapotheken
6 6 6
4 5 6
3 4 5
“
„
Ärzte, ausgenommen Hausapotheken
4 5 6
“
Die Berufsgruppe „Betriebsberater“ wird durch die Berufsgruppe „Betriebs- und Unternehmensberater“ ersetzt.
Die die Berufsgruppe Dentisten betreffende Zeile wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
„
Dentisten und Zahnärzte
4 5 6
“
„
Gastgewerbebetriebe ohne Beherbergungsanteil (einschließlich Frühstück)
2 2 2
“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.