Weidmoos – Europaschutzgebietsverordnung; Änderung
LGBLA_SA_20150615_53Weidmoos – Europaschutzgebietsverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 16 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Weidmoos – Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 36/2006, wird dahingehend geändert, dass im § 7 der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält und angefügt wird:
„(2) Die mit der Verordnung LGBl Nr 53/2015 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“
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