Verordnung, mit der die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012 geändert wird
LGBL_SA_20131126_80Verordnung, mit der die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.11.2013
Fundstelle
LGBl Nr 80/2013
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 2013, mit der die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012 geändert wird
Auf Grund des § 77 Abs 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl Nr 51, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012, LGBl Nr 92/2011, wird geändert wie folgt:
1.1. In den Z 3 und 4 wird jeweils in der Einleitung nach der Wortfolge "erfolgende Vornahme von Trauungen" die Wortfolge "oder erfolgende Begründung von eingetragenen Partnerschaften" eingefügt.
1.2. In der Z 3 wird zusätzlich im Nachsatz nach der Wortfolge "zum Ort der Trauung" die Wortfolge "oder der Begründung der eingetragenen Partnerschaft" eingefügt.
"(3) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2013 tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft und ist auf Kommissionsgebühren anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt vorgeschrieben werden."
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Haslauer
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