Gesetz, mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 geändert wird
LGBL_SA_20130619_56Gesetz, mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.06.2013
Fundstelle
LGBl Nr 56/2013
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 20. März 2013, mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992, LGBl Nr 83, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, wird geändert wie folgt:
§ 48b Umsetzungshinweis"
"(4) Die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden sind zur Einholung folgender Auskünfte bei den dafür zuständigen Stellen berechtigt:
5.1. Im Abs 2 wird nach dem ersten Satz eingefügt: "Die Kosten sind in der Stadt Salzburg von dieser zu tragen."
5.2. Im Abs 4 wird die Wortfolge "im Sinne des Salzburger Sozialhilfegesetzes" durch die Wortfolge "im Sinn des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes" ersetzt.
"Verweisungen auf Bundesrecht
§ 48a
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht Anderes bestimmt ist, als solche auf die zitierte Stammfassung oder die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:
"(14) Die §§ 14 Abs 5, 15 Abs 1, 17a Abs 4, 21 Abs 2 und 4, 33 Abs 3, 48a und 48b in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2013 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft."
Illmer
Burgstaller
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