Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Kreuzung B 1 Wiener Straße/Michael- Walz-Gasse
LGBL_SA_20130412_31Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Kreuzung B 1 Wiener Straße/Michael- Walz-GasseGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.04.2013
Fundstelle
LGBl Nr 31/2013
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. April 2013 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Kreuzung B 1 Wiener Straße/Michael-Walz-Gasse)
Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung einer Teilfläche des Grundstücks Nr 247/5 KG 56531 Maxglan für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 32 Abs 3 Z 1 ROG 2009) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 850 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Stadt Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.
§ 2
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3
Die Standortverordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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