Verordnung mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen geändert wird
LGBL_SA_20130329_24Verordnung mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.03.2013
Fundstelle
LGBl Nr 24/2013
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. März 2013 mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen geändert wird
Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend verändert, dass sich der Grenzverlauf zwischen dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 3452 und dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 3443 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6981, 6982, 6983, 6984, 6985, 6986, 6987, 6988, 6989, 6990, 6991, 6992, 6993, 6994, 6995, 6996, 6997 ergibt.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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