Verordnung, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
LGBL_SA_20130320_19Verordnung, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.03.2013
Fundstelle
LGBl Nr 19/2013
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2013, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 46/2012, mit Zustimmung der Landesregierung geändert wie folgt:
Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 wird angefügt:
"4. Frontoffice des Landes mit internen und externen Experten. Von der Leitung des Frontoffice durch das nach der Geschäftsordnung der Landesregierung zuständige Mitglied der Landesregierung sind die allgemeinen innerdienstlichen Belange und die diesbezügliche Dienstaufsicht ausgenommen."
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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