Verordnung, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird
LGBL_SA_20120831_68Verordnung, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.08.2012
Fundstelle
LGBl Nr 68/2012
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2012, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird
Auf Grund des § 4 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Für die Erstellung des Stimmverzeichnisses zur Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes ist das in der Anlage enthaltene Muster zu verwenden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
Anlage
Stimmverzeichnis
für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes
für das Gebiet der Gemeinde(n, des Gemeindeteiles)
Lfd. Familien- Geburts- Wohnadresse Anmerkungen
Nr. und Vorname(n) datum oder Sitz
oder Firma (Standort)
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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