Salzburger Gemeindeordnung 1994
LGBL_SA_20120720_55Salzburger Gemeindeordnung 1994Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.07.2012
Fundstelle
LGBl Nr 55/2012
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 23. Mai 2012, mit dem die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Die Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 53/2011, wird geändert wie folgt:
§§ 97, 98 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
6.1. Die Z 2 lautet:
6.2. In der Z 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
6.2.1. In der lit a wird nach den Worten "unbeweglichen Sachen" der Nebensatz ", wenn die Ermächtigung des Bürgermeisters gemäß § 40 Abs 1 Z 4 überschritten wird," eingefügt.
6.2.2. In der lit b wird die Verweisung "gemäß § 40 Abs 1 lit c" durch die Verweisung "gemäß § 40 Abs 1 Z 5" ersetzt.
6.3. Nach der Z 7 wird angefügt:
"Bei unter die Z 6 fallenden, unbefristeten Rechtsgeschäften oder Rechtsgeschäften, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt, ist für die Berechnung der Entgelte in Bezug auf die darin bestimmten Schwellenwerte das jährliche Entgelt heranzuziehen."
6a.1. Im Abs 2 entfällt im ersten Satz die Wortfolge "und des Vizebürgermeisters".
6a.2. Im Abs 8 wird angefügt: "Das Gelöbnis der anderen Mitglieder der Gemeindevorstehung wird vom Bürgermeister entgegengenommen."
"Verweisungen auf Bundesrecht
§ 96a
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Bestimmungen gelten als solche auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der nachfolgend zitierten, diese einschließend, erhalten haben:
"§ 98
(1) Die §§ 1 Abs 5, 16 Abs 2, 19 Abs 1, 3 und 4, 22 Abs 3, 25 Abs 4 und 5, 26 Abs 1, 31 Abs 4, 32 Abs 2, 33 Abs 6, 35 Abs 1 und 5, 42 Abs 1, 45 Abs 3 und 4, 54 Abs 1, 1a, 2, 5 und 6, 57 Abs 2, 66 Abs 1 und 1a, 89 Abs 1, 91 Abs 1 sowie 95 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 67/2010 treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 97 Abs 2 (alt) außer Kraft.
(2) § 72 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit 1. Juni 2011 in Kraft.
(3) Die §§ 1 Abs 5, 10 Abs 4, 25 Abs 4, 28 Abs 2, 34 Abs 6, 35 Abs 2 und 8, 37 Abs 2, 39 Abs 3, 40 Abs 1 und 42 Abs 1, 47 Abs 2, 85 Abs 1, 96a und 97 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55 /2012 treten mit 1. August 2012 in Kraft."
Illmer
Burgstaller
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