Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
LGBL_SA_20120629_46Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.06.2012
Fundstelle
LGBl Nr 46/2012
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. Juni 2012, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 2/2011, mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
Artikel I
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01, Büro des Landesamtsdirektors, wird nach der Wortfolge "Angelegenheiten des Datenschutzrechtes;" die Wortfolge "Evidenz der Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen des Landes Salzburg in Einrichtungen, Gesellschaften, Beiräten, Stiftungen, Fonds, Vereinen udgl;" und nach der Wortfolge "Bewirtschaftung bestimmter zentraler Haushaltsansätze für den Amtsbetrieb;" die Wortfolge "Meldungen nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz;" eingefügt.
1.2. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 0/05, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung, wird in der Beschreibung des Geschäftsbereiches der Ausdruck "Mobbingberatungsstelle für Landesbedienstete." angefügt.
1.3. Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 0/05, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung, wird eingefügt:
"Referat 0/06: Landes-Medienzentrum – Information,Kommunikation, Marketing
Wahrnehmung der Aufgaben eines Medien-, Kommunikations- und Marketingzentrums des Landes: Öffentlichkeitsarbeit und Koordination der Kommunikation nach außen und nach innen; Nachrichten- und Fotodienst; Optimierung und Koordination der Internet-Auftritte des Landes inklusive Social Media und Domainmanagement; Video- und Multimedia-Produktionen insbesondere im Hinblick auf neue Medien;
Medienbeobachtung; Medienbetreuung; Öffentlichkeitsarbeit im Katastrophenfall und Krisenkommunikation; Gestaltung, Produktion und Verlag von Publikationen; Vertrieb des Landesgesetzblattes;
Veröffentlichung von Ausschreibungen und amtlichen Verlautbarungen (Salzburger Landes-Zeitung); CD-Linie für Land, Regierung, Amt und Betriebe (Geschäftsausstattung, Leitsystem, Drucksorten, Veröffentlichungen, Internet und neue Medien); Marketingmaßnahmen einschließlich Sonderprojekte; Koordination von Auftritten des Landes bei Messen und Ausstellungen; Salzburg-Laden."
1.4. Die Fachabteilung 0/3, Landespressebüro, entfällt.
1.5. Die Fachabteilung 0/5, Allgemeine Präsidialangelegenheiten, erhält die Bezeichnung "Fachabteilung 0/3:
Präsidialangelegenheiten", die Referate 0/51, Repräsentation und Außenbeziehungen, Referat 0/52, Wahlen und Sicherheit und Referat 0/53, Katastrophenschutz, erhalten die ziffernmäßigen Bezeichnungen "0/31", "0/32" und "0/33".
1.6. Im Geschäftsbereich des Referates 0/31 (neu), Repräsentation und Außenbeziehungen, wird der Ausdruck "Festspielangelegenheiten;" durch die Wortfolge "Festspielangelegenheiten, ausgenommen jene der Salzburger Osterfestspiele GmbH;" ersetzt.
1.7. Im Geschäftsbereich des Referates 0/32 (neu), Wahlen und Sicherheit, wird der Ausdruck "Fremdenrecht;" durch die Wortfolge "Niederlassung und Aufenthaltsrecht;" ersetzt.
1.8. Die Fachabteilung 0/6, Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen, entfällt.
Angelegenheiten der Salzburger Universitäten, der Fachhochschule sowie der Pädagogischen Hochschule; Wissenschaftliche Gremien; Forschung und Entwicklung neuer Technologien, ausgenommen im unternehmensnahen Bereich; Wissenschaftliche Institutionen mit Landesbeteiligung;
Betreuung wissenschaftlicher Projekte; Förderung von Einzelprojekten und wissenschaftlichen Publikationen; Kultusangelegenheiten;
Wissenschaftspreise des Landes; Komitees für Salzburger Kulturschätze;
Salzburger Literaturarchiv; Entwicklungszusammenarbeit einschließlich Osteuropahilfe; Angelegenheiten des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, des Österreichischen Institutes für Rechtspolitik, der Internationalen Bibliothek für Zukunftsfragen – Robert-Jungk-Stiftung sowie des Österreichischen Forschungszentrums Dürrnberg;
Angelegenheiten der Stiftungs- und Fördergesellschaft der Universität Salzburg."
"Abteilung 3: Soziales
Referat 3/01: Soziale Leistungen
Angelegenheiten der Mindestsicherung; Angelegenheiten der Sozialhilfe; soziale Dienste; Angelegenheiten der freien Wohlfahrtsträger, sofern sie Förderungen aus der Sozialhilfe erhalten oder als Einrichtung der Sozialhilfe bzw der Mindestsicherung anerkannt sind; fachliche Angelegenheiten von Senioreneinrichtungen; Angelegenheiten des Salzburger Pflegegesetzes, insbesondere Aufsicht über Pflegeeinrichtungen; Organisation der Aufnahme in die Landespflegeanstalt; Sozialhilfebeirat.
Referat 3/02: Soziale Kinder- und Jugendarbeit
Volle Erziehung (Sozialpädagogisch Einrichtungen und Angelegenheiten der Pflegekinder); Unterstützung der Erziehung; soziale Dienste für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche; Fachaufsicht über freie Träger der Jugendwohlfahrt; Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt (Sozialarbeit, Obsorge- und Vertretungsangelegenheiten); Auslandsadoptionen; Mutter- und Elternberatung; Kinder- und Jugendschutz; Jugendwohlfahrtsbeirat und Kinder- und Jugendanwaltschaft; Erholungsaktionen.
Fachreferent(in) 3/03: Sozialplanung
Gesetzliche Änderungen; Berichtswesen (Sozialbericht, Bedarfs- und Entwicklungspläne, Statistik und Produktentwicklung); Publikationen;
Förderungswesen; Entwicklung und Abwicklung von DV-Anwendungen im Sozialwesen; Angelegenheiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere Bildungsscheck; Angelegenheiten der Arbeitsstiftungen;
Abwicklung Territorialer Beschäftigungspakt; Europäischer Sozialfonds;
Pendlerbeihilfe.
Referat 3/04: Psychosozialer Dienst
Ganzheitliche extramurale Betreuung und Beratung psychisch Kranker und deren Angehöriger im gesamten Bundesland in den drei Außenstellen Pongau, Pinzgau und Ballungsraum Stadt Salzburg; alle Angelegenheiten wie Beratung und Betreuung von Abhängigkeitserkrankungen (Medikamente, Alkohol, Drogen und pathologischen Spielern); Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit extramuralen Dienstleistungen; psychiatrischer Sachverständigendienst; Drogenberatungsstelle; Präventionsmaßnahmen (Psychiatrie und Sucht).
Referat 3/05: Behindertenangelegenheiten
Behindertengesetz (Eingliederungshilfegesetz); Angelegenheiten der freien Wohlfahrtsträger nach dem Salzburger Behindertengesetz; sozialärztlicher Sachverständigendienst (Behindertengesetz und Suchtmittelgesetz); Angelegenheiten der Salzburger Landeshilfe; Angelegenheiten des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungswesen; Angelegenheiten der Arbeitslosenfürsorge; Angelegenheiten des Salzburger Landeskriegsopfer- und Behindertenfonds; öffentliche
Sammlungen."
6.1. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 6/01, Landesgeologischer Dienst, erhält die Bezeichnung "Referat 6/01: Landesgeologischer Dienst" und wird die Wortfolge "Geologischer Sachverständigendienst für das Land; geologische Beratung, Begutachtung und Bodenaufschließungsarbeiten;" durch die Wortfolge "Geologischer und geodätischer Sachverständigendienst für das Land; geologische und vermessungstechnische Beratung, Begutachtung und Bodenaufschließungsarbeiten;" ersetzt.
6.2. Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 6/02, Rechtsangelegenheiten, wird eingefügt:
"Referat 6/03: Zentrale Dienste, Rechnungswesen und Controlling
Administrativer und technischer Dienst für allgemeine Belange der Abteilung; Zentralkanzlei der Abteilung; Rechnungsführung der Abteilung inklusive Koordinierung in den Straßenmeistereien;
Inventarbuchhaltung, Budgetplanung, -erstellung und -verwaltung;
Controlling; Kosten-/Leistungsrechnung für die Abteilung; Landeswege;
Erstellung der mehrjährigen Bau- und Erhaltungsprogramme sowie Fuhrparkmanagement.
Referat 6/21: Straßenbau und Verkehrsplanung
Projektierung und Neubau von Landesstraßen, Straßen- und Investitionsprogramme; Abwicklung von Großbauvorhaben und Tunnelbau; straßenbautechnischer Sachverständigendienst; Angelegenheiten des Lärmschutzes an Landesstraßen, Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung. Landesmobilitätskonzept; verkehrspolitische Angelegenheiten; Verkehrsträger übergreifende Planung (Verkehrsmodelle, Kosten-Nutzen-Untersuchungen) und Koordination; neue Organisations- und Finanzierungsformen, Investitionsplanung und Dringlichkeitsreihungen, Pilotprojekte; übergeordnete Planung;
Mitwirkung an regionalen und örtlichen Verkehrskonzepten;
Verkehrstelematik und -management; Verkehrs-Sachverständigendienst in Verwaltungsverfahren; allgemeine Angelegenheiten der Verkehrssicherheit einschließlich des Verkehrssicherheitsfonds;
Datengrundlagen (Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen, -befragungen, Straßendatenbank); Verkehrsuntersuchungen; Landesradverkehrsprogramm;
strategische Angelegenheiten des Öffentlichen Verkehrs (Rahmenplan ÖV, Förderungen von Verkehrsdiensten und Infrastruktur, Verkehrsverbundangelegenheiten); Vorstudien und generelle Projektierung für Eisenbahninfrastruktur; Leitung des Betriebs gewerblicher Art "Eisenbahninfrastruktur Pinzgauer Lokalbahn"; Schienengüterverkehr (zB Anschlussbahnförderung).
Referat 6/22: Brückenbau
Projektierung, Bau und Erhaltung von Brücken und vergleichbaren Kunstbauten auf Landesstraßen B und L;
Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung; Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Straßenbrücken, geankerten Konstruktionen, baulichen und konstruktiven Teilen von Straßentunneln, Wegweiserbrücken und sonstigen Tragkonstruktionen auf Landesstraßen B und L; Erhaltungs- und Instandsetzungsmanagement für alle geprüften Objekte; allgemeine brückenbautechnische Angelegenheiten; Bauwerksdatenbank für Landesstraßen B und L; brückenbautechnische Beratung bei Katastropheneinsätzen; Beratung bei Projektierungen von Brückenbauten im Zuge von Schutzwasserbauprojekten.
Dem Referat angegliedert:
Brückenmeisterei: Bauwerksprüfung und betriebliche Bauwerkserhaltung; Bau von Behelfsbrücken; Wartungsarbeiten und Spezialreparatur an Infrastrukturbauwerken.
Referat 6/23: Landesstraßenverwaltung
Betriebliche und bauliche Erhaltung der Landesstraßen B und L einschließlich Straßentunnel, Straßenverwaltung einschließlich der Liegenschaften, Erhaltungs- und Instandsetzungsmanagement einschließlich Kontroll- und Prüftätigkeiten, straßenbau- und verkehrstechnische Gutachten sowie Projektierung und Bauen am Bestand und Instandsetzung der Landesstraßen, Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung; Eigenregiebaustellen; Mitarbeit bei der Erstellung der mehrjährigen Erhaltungsprogramme und Erstellung des Betriebskonzeptes, Aufbau und Wartung des Betriebsfunks.
Dem Referat angegliedert:
Straßenmeistereien.
Referat 6/24: Verkehrsrecht
Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs einschließlich der Straßenpolizei, Rechtsangelegenheiten des Kraftfahrwesens einschließlich der Gefahrguttransporte, Angelegenheiten des Fahrschulwesens und Angelegenheiten des Führerscheinwesens, soweit diese entsprechend den Statuten der Kraftfahrzeug-Prüfstelle nicht von dieser wahrgenommen werden.
Referat 6/25: Verkehrsunternehmen
Rechtsangelegenheiten des Eisenbahn-, Luftfahrts-, Schifffahrts- und Seenverkehrswesens, insbesondere Baubewilligungen für Eisenbahnen einschließlich der Sessellifte und Kombinationslifte; Übertragung solcher Aufgaben an das Referat 6/31 bei engem Zusammenhang mit technischen Angelegenheiten; Eisenbahnkreuzungen; Angelegenheiten der Personenbeförderung im Gelegenheits- und Linienverkehr sowie Vollziehung des Güterbeförderungsgesetzes."
6.3. Die Fachabteilung 6/2, Verkehrsinfrastruktur, entfällt.
6.4. Der der Abteilung 6 angegliederte Geschäftsbereich erhält folgende Fassung:
"Der Abteilung angegliedert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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