Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 - Änderung
LGBL_SA_20111230_116Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2011
Fundstelle
LGBl Nr 116/2011
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 9. November 2011 , mit dem das Salzburger
Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, wird geändert wie folgt:
3.1. Der bisherige Text erhält die Absatzbezeichnung "(1)".
3.2. Im Abs 1 (neu) lautet der erste Satz: "Die Beziehungen der Versicherungsträger zu anderen Krankenanstalten, die keine Fondskrankenanstalten sind, werden durch privatrechtliche Verträge geregelt, die zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Form bedürfen und insbesondere nähere Bestimmungen zu folgenden Punkten enthalten müssen:
3.3. Nach Abs 1 wird angefügt:
"(2) Die im Abs 1 genannten Krankenanstalten sind verpflichtet, die ecard und die e-card-Infrastruktur nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit zu verwenden."
"(14) Die §§ 5, 84 Abs 2 und 89 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft."
Illmer
Burgstaller
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