Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
LGBL_SA_20110118_2Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.01.2011
Fundstelle
LGBl Nr 2/2011
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, in geltender Fassung, wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 46/2010 mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
Artikel I
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01, Büro des Landesamtsdirektors, entfällt die Wortfolge „Bürger-Beratungs-, Informations- und Beschwerdestelle (Bürgerbüro); Führung des Info Point Europa;“.
1.2. Nach dem Geschäftsbereich der Fachabteilung 0/4, Landes-Europabüro, wird angefügt:
„Fachabteilung 0/5: Allgemeine Präsidialangelegenheiten
Referat 0/51: Repräsentation und Außenbeziehungen
Allgemeine Präsidial- und Repräsentationsangelegenheiten; Festspielangelegenheiten; allgemeine Auszeichnungsangelegenheiten; Geschäfte der kollegialen Beschlussfassung der Landesregierung; Protokoll und Auslandsrepräsentation; Angelegenheiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen; Landespartnerschaften; Angelegenheiten der Dienstfahrzeuge.
Referat 0/52: Wahlen und Sicherheit
Sicherheits- und Polizeiangelegenheiten; Landes-Sicherheitsgesetz; Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten; Angelegenheiten des Matrikenwesens und der Namensänderung; Fremdenrecht;
Angelegenheiten der Wahlen des Bundespräsidenten, der allgemeinen Vertretungskörper und der Bürgermeister;
Europawahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene;
Geschäftsstelle der Landeswahlbehörde; Angelegenheiten des Hauptwohnsitzgesetzes; Angelegenheiten des Zivildienstes;
Angelegenheiten der Staats-, Landes- und Bezirksgrenzen;
allgemeine Justizangelegenheiten; Landessymbole; Vollziehung des Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetzes, ausgenommen Kontrollaufgaben gemäß § 7.
Referat 0/53: Katastrophenschutz
Angelegenheiten der zivilen und militärischen und – im Einvernehmen mit den zuständigen Abteilungen – der sonstigen umfassenden Landesverteidigung; Angelegenheiten der Katastrophenhilfe; Krisenmanagement; fachliche Angelegenheiten des Feuerwehrwesens; nicht hoheitliche Angelegenheiten des Rettungswesens; Lawinenwarndienst; Sicherheitsbelange der Landesdienststellen mit Ausnahme der auf die Amtsgebäude bezogenen Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten;
Journaldienst; Landeswarnzentrale; Gemeinde-Selbstschutzinformationszentren; integrierte Ausbildung der behördlichen Einsatzstäbe und der Katastrophenhilfsdienste;
Koordinierung und Überprüfung aller durch die jeweiligen Abteilungen und Bezirksverwaltungsbehörden zu erstellenden Alarm-, Sonderalarm-, externe Notfall- und Einsatzpläne;
Sturmwarndienst.
Der Fachabteilung angegliedert:
Sonderprojekte und Salzburger Zukunftsdialoge
Fachabteilung 0/6: Hochschulen,Wissenschaft und Zukunftsfragen
Fachreferent(in) 0/61: Wissenschaftliche
Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen
Wissenschaftliche Institutionen mit Landesbeteiligung; Angelegenheiten des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, des Österreichischen Institutes für Rechtspolitik, der Internationalen Bibliothek für Zukunftsfragen – Robert-Jungk-Stiftung sowie des Österreichischen Forschungszentrums Dürrnberg; Betreuung wissenschaftlicher Projekte; Kultusangelegenheiten; Förderung von Einzelprojekten;
Angelegenheiten der Stiftungs- und Fördergesellschaft der Universität Salzburg, der Wissenschaftspreise des Landes;
Entwicklungszusammenarbeit einschließlich Osteuropahilfe;
Angelegenheiten des Komitees für Salzburger Kulturschätze;
Zusammenarbeit mit dem Salzburger Literaturarchiv.
Ergänzender Aufgabenbereich der Fachabteilung:
Angelegenheiten der Universität Salzburg und der Universität Mozarteum, ausgenommen bauliche; sonstige Angelegenheiten von Hochschulen und Fachhochschulen; Wissenschaftsangelegenheiten, wissenschaftliche Gremien sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien, ausgenommen im unternehmensnahen Bereich.
Der Abteilung angegliedert:
Sekretariat der(s) Landeshauptfrau(mannes)
Sekretariate der Landeshauptfrau(mann)-Stellvertreter(innen) und
der Landesräte(innen).“
Fachreferent(in) 1/01: Regionalentwicklung undEU-Regionalpolitik
Angelegenheiten der regionalen Struktur- und Innovationspolitik; Entwicklung wirtschaftspolitischer und regionalwirtschaftlicher Programme und Projekte; Angelegenheiten der EU-Wirtschaftspolitik und der EU-Kohäsionspolitik (EU-Struktur- und Regionalpolitik); Koordination und Beratung in Fragen der Regionalentwicklung; Unterstützung und Koordinierung regionaler Entwicklungsorganisationen (zB Regionalmanagements); Angelegenheiten interregionaler und transnationaler Zusammenarbeit in Wirtschaftsfragen; Koordination und Abwicklung sowie Verwaltungsbehörde für EUkofinanzierte Programme.
Referat 1/02: Wirtschafts- und Innovationsförderung
Regionale Wirtschaftsförderung und Entwicklung wirtschaftspolitischer Konzepte und Programme;
Förderungsmaßnahmen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Förderungsmaßnahmen für Betriebsansiedlungen, -gründungen und übernahmen; Förderungsmaßnahmen für betriebliche Innovationen, Forschung, Entwicklung und Fertigungsüberleitung;
Förderungsmaßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung sowie des Ortsmarketings; gewerbliche Energieförderungen; Angelegenheiten des Salzburger Wachstumsfonds; Angelegenheiten des Salzburger Tourismusförderungsfonds; Angelegenheiten landesnaher Wirtschaftsfördereinrichtungen; Angelegenheiten der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie der Sparkassen und Kreditinstitute; Angelegenheiten der Eigenkapital- und Beteiligungsfinanzierung für KMU; Abwicklung der Regional- und Strukturförderung der EU, soweit es den Bereich der Wirtschaftsförderung betrifft; Wirtschaftliche Landesverteidigung in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung 0/6 und der Abteilung 4; Umsetzung von Wirtschaftsprojekten.
Fachreferent(in) 1/03: Unternehmensbezogene
Forschung und unternehmensbezogene Forschungsgremien
Wissenschaftsangelegenheiten, wissenschaftliche Gremien sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien im unternehmensnahen Bereich; Förderungsmaßnahmen für überbetriebliche Innovationsmaßnahmen und Forschungskooperationen; Angelegenheiten von nationalen und europäischen Innovations- und Forschungsprogrammen zur Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; inhaltliche Angelegenheiten der Salzburg Research Forschungs GmbH mit Ausnahme der Beteiligungsverwaltung an der Salzburg Research Forschungs GmbH; Generalsekretariat des Wissenschafts- und Forschungsrates des Landes Salzburg.
Fachreferent(in) 1/04: Tourismus
Tourismusangelegenheiten, insbesondere Entwicklung tourismuspolitischer Programme und Instrumente; Wahrnehmung der tourismuspolitischen Interessen des Landes; Begleitung und Unterstützung von Tourismusprojekten; touristische Sonderförderungen; Angelegenheiten der Tourismusstatistik; Beratung und Service für Tourismusorganisationen; inhaltliche Angelegenheiten der Salzburger Land Tourismus GmbH mit Ausnahme der Beteiligungsverwaltung an der Salzburger Land Tourismus GmbH; Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten im Tourismusbereich, insbesondere nach dem Salzburger Tourismusgesetz, Schischul- und Snowboardschulgesetz, Bergführergesetz, Motorschlittengesetz und Campingplatzgesetz; wirtschaftliche Aufsicht über die Kurfonds.
Der Abteilung angegliedert:
Salzburger Wachstumsfonds
Salzburger Tourismusförderungsfonds“
3.1. Der Geschäftsbereich des Referates 2/01, Äußere Organisation der allgemeinbildenden Pflichtschulen;
Rechtsangelegenheiten, erhält folgende Fassung:
„Referat 2/01: Erwachsenenbildung, Öffentliche
Bibliotheken, Bildungsmedien
Erwachsenenbildung einschließlich Öffentliches Bibliothekswesen; Bereitstellung von Bildungsmedien für den Unterricht im Wege von Amtshilfeübereinkommen sowie Produktion von Salzburg- und Österreich-spezifischen Bildungsmedien; allgemeine Bildungsangelegenheiten.“
3.2. Der Geschäftsbereich des Referates 2/02, Dienstrecht der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, erhält folgende Fassung:
„Referat 2/02: Allgemeinbildende Pflichtschulen
Angelegenheiten der äußeren Organisation der Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie der Polytechnischen Lehrgänge einschließlich der Angelegenheiten der Schülerbeförderung; rechtliche Angelegenheiten des Wirkungsbereiches der Abteilung, soweit sie nicht in einem anderen Referat besorgt werden; Bestellung der Mitglieder der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte; Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen für Landeslehrer mit Ausnahme solcher an land- und forstwirtschaftlichen Schulen; Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen; Personalauswahl; Stellenplan und Stellenbewirtschaftung.“
3.3. Der Geschäftsbereich des Referates 2/04, Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, Bildungsmedien, entfällt.
4.1. Im Geschäftsbereich des Referates 4/01, Allgemeine Rechtsangelegenheiten, wird angefügt: „Rechtsangelegenheiten bei der Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes und seiner Nebengesetze; Rechtsangelegenheiten des Energiewesens, insbesondere Gas- und Elektrizitätsrecht einschließlich der Angelegenheiten der Lastverteilung“.
4.2. Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 4/04, Energiewirtschaft und -beratung wird angefügt:
„Referat 4/05: Landesforstdirektion
Allgemeine Angelegenheiten der Forst- und Holzwirtschaft;
forstliche Aufklärung und Fortbildung; Förderungsmaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes auf dem Gebiet der Forstwirtschaft einschließlich Zahlstellenfunktion; Schutzwaldsanierung;
Forstaufschließung; Verwaltung der Landesforstgärten;
forstlicher Sachverständigendienst; Forstaufsicht; Forstschutz;
forstliche Raumplanung; Forststatistik; Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung; Erfassung von Waldschäden, insbesondere jener durch Wild- und Weidevieh verursachten;
Betreuung der landeseigenen Wälder.“
4.3. Im Geschäftsbereich des Referates 4/11, Rechtsangelegenheiten der Bodenreform und Sachverständigendienst für Jagd und Fischerei, wird die Zahl „6/6“ durch die Zahl „4/3“ ersetzt.
4.4. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 4/3, Landesforstdirektion, entfällt, die Fachabteilung 4/4, Wasserwirtschaft sowie die Referate 4/41, Schutzwasserwirtschaft, 4/42, Allgemeine Wasserwirtschaft, 4/43, Hydrographischer Dienst, und 4/44, Gewässerschutz, erhalten die ziffernmäßigen Bezeichnungen „4/3“, „4/31“, „4/32“, „4/33“ und „4/34“.
„Abteilung 5: Umweltschutz
Referat 5/01: Abfallwirtschaftund Umweltrecht
Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der gefährlichen Abfälle; Abfalltechnik; technische Umwelterhebung und -überwachung, bezogen auf die Umweltsparte Abfall einschließlich Verdachtsflächen und Altlasten; Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes 1998, des Altlastensanierungsgesetzes, soweit nicht besondere Zuständigkeiten bestehen, des Smogalarmgesetzes, des Immissionsschutzgesetzes Luft, des Ozongesetzes, des Luftreinhaltegesetzes für Heizungsanlagen, des Biozidproduktegesetzes, des Chemikaliengesetzes einschließlich der giftrechtlichen Bestimmungen der bundesrechtlichen Regelungen zur Durchführung der REACH-Verordnung sowie der sonstigen Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit dafür nicht eine besondere Zuständigkeit gegeben ist; EU-Rechtsangelegenheiten des Umweltschutzes; Belange der Umweltanwaltschaft; Budgetangelegenheiten der Abteilung; Umweltschutzinformationen; Bewusstseinsbildung für den Umweltschutz; Koordination und Wahrnehmung für das Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, soweit nicht besondere Zuständigkeiten gegeben sind; Koordination des elektronischen Datenmanagements im Umweltbereich.
Referat 5/02: Immissionsschutz
Technische Umwelterhebung, -überwachung und -planung bezogen auf die Umweltsparten Luft und Lärm (ausgenommen Lärm im Zusammenhang mit dem technischen Gewerbewesen); Umweltbelange der Raumordnung; Landesumweltdatenbank zu den Bereichen Luft, Wasser, Boden und Lärm; DV-Koordination in der Abteilung; Betreuung des Strahlenfrühwarnsystems.
Referat 5/03: Chemie und Umwelttechnik
Angelegenheiten des Umweltschutzes allgemeiner Art, soweit sie nicht in anderen Abteilungen besorgt werden; Umweltplanung sowie Koordination von Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung im Umweltbereich; chemischer und umwelttechnischer Sachverständigendienst für die Bereiche Luft, Wasser, Boden und Abfall sowie der Störfallvorsorge; chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft; Sachverständigendienst für Trink- und Badewasseraufbereitung; Sachverständigenkoordination in Verfahren zur integrierten Bewertung, für das Sicherheitsmanagement sowie in UVP-Verfahren; Emissionserhebung und -überwachung; interdisziplinäre Wechselwirkungen von Luft, Wasser, Boden und Abfall; Führung der Zentralbibliothek für Umweltschutz; Vertretung des Landes in der Institution ‚Umwelt.Service.Salzburg’, Leitung des Steuerungsgremiums und Wahrnehmung der diesbezüglichen Budgetbelange; Koordination von Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.
Referat 5/04: Gewerbeangelegenheiten
Angelegenheiten des Gewerberechtes mit Ausnahme des Betriebsanlagenrechtes; gewerblicher Rechtsschutz;
Gewerbestatistik; Angelegenheiten des Berufsausbildungsgesetzes;
Öffnungszeiten der Handelsbetriebe sowie Arbeitsruhe in gewerblichen Betrieben; Angelegenheiten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und des Arbeitsmarktförderungsgesetzes; Angelegenheiten des Glücksspielgesetzes; Buchmacher und Totalisateure;
Wirtschaftstreuhandberufe; Ausverkaufsangelegenheiten;
Außenhandelsangelegenheiten.
Referat 5/05: Betriebsanlagen
Angelegenheiten des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes; Angelegenheiten des Rohrleitungsgesetzes; Strahlenschutz bei gewerblichen Betriebsanlagen; Angelegenheiten des gewerblichen Umweltschutzes; Mineralsrohstoffwesen.
Der Abteilung angegliedert:
Landeslabor.“
6.1. Nach dem Geschäftsbereich des Referates 6/23, Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr, wird angefügt:
„Referat 6/24: Verkehrsrecht
Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs einschließlich der Straßenpolizei, Rechtsangelegenheiten des Kraftfahrwesens einschließlich der Gefahrgut- und Tiertransporte, Angelegenheiten des Fahrschulwesens und Angelegenheiten des Führerscheinwesens, soweit diese entsprechend den Statuten der Kraftfahrzeug-Prüfstelle nicht von dieser wahrgenommen werden.
Referat 6/25: Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtsangelegenheiten
sowie Personen- und Güterbeförderung
Rechtsangelegenheiten des Eisenbahn-, Luftfahrts-, Schifffahrts- und Seenverkehrswesens, insbesondere Baubewilligungen für Eisenbahnen einschließlich der Sessellifte und Kombinationslifte; Übertragung solcher Aufgaben an die Fachabteilung 6/3 bei engem Zusammenhang mit technischen Angelegenheiten; Eisenbahnkreuzungen; Angelegenheiten der Personenbeförderung im Gelegenheits- und Linienverkehr sowie Vollziehung des Güterbeförderungsgesetzes.“
6.2. Im Geschäftsbereich des Referates 6/31, Maschinenbau und Elektrizitätswesen, wird die Wortfolge „die Abteilung 5“ durch die Wortfolge „das Referat 6/25“ ersetzt.
6.3. Nach dem Geschäftsbereich des Referates 6/32, Technisches Gewerbewesen, wird angefügt:
„Der Fachabteilung angegliedert:
Kraftfahrzeug-Prüfstelle (KFZ-Prüfstelle) (betriebsähnliche Einrichtung)
Der Abteilung angegliedert:
Salzburg Zert – europäische Zertifizierungsstelle für Bauwesen (akkreditierte und notifizierte Stelle)“
Rechtsangelegenheiten des Bauwesens sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung; Rechtsangelegenheiten der Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds; Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens nach den bundes- und landesstraßenrechtlichen Vorschriften.“
8.1. Im Geschäftsbereich des Referates 9/01, Gesundheitsrecht, wird die Wortfolge „des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, des medizinisch-technischen Fachdienstes und Sanitätshilfsdienstes“ durch die Wortfolge „der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste“ ersetzt.
8.2. Der dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/02, Landesanstalten und Landesheime, angegliederte Geschäftsbereich erhält folgenden Fassung:
„Dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/02 angegliedert:
Konradinum Eugendorf
Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS)
Landespflegeanstalt
Sozialpädagogisches Zentrum“
8.3. Nach dem Geschäftsbereich des Referates 9/05, Landessportbüro, wird angefügt:
„Fachreferent(in) 9/06: Verbraucherschutz
Konsumentenschutz- und Wettbewerbsangelegenheiten;
Schlichtungsstellen im gewerblichen Bereich; Marktbeobachtung;
Angelegenheiten nach dem Preis- und dem Preisauszeichnungsgesetz; Tarife und Entgelte bei Gewerbe- und Verkehrsbetrieben; Maß- und Eichwesen; Produktsicherheit soweit diese nicht im Chemikaliengesetz oder im Lebensmittelgesetz geregelt ist; Produktkennzeichnung und Qualitätskontrollen.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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