Änderung Öffnungszeitenverordnung
LGBL_SA_20101103_77Änderung ÖffnungszeitenverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.11.2010
Fundstelle
LGBl Nr 77/2010
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 4a Abs 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Öffnungszeitenverordnung 2008, LGBl Nr 109/2007, wird geändert wie folgt:
1.1. Die Überschrift lautet: "Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass von Veranstaltungen"
1.2. Nach Abs 4 wird angefügt:
"(5) In anderen als den im Abs 2 und 3 angeführten Gebieten dürfen aus Anlass von Veranstaltungen, die ein erhebliches Besucherinteresse erwarten lassen ("Events"), die im Gebiet der Veranstaltung gelegenen Verkaufsstellen an einem Veranstaltungstag und höchstens an zwei Werktagen im Kalenderjahr, ausgenommen Samstage, bis 23:00 Uhr offen gehalten werden."
"(3) § 3 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2010 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft."
Für die Landeshauptfrau:
Blachfellner
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.