Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980 und Salzburg-Süd- Landschaftsschutzverordnung - Änderung
LGBL_SA_20100630_47Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980 und Salzburg-Süd- Landschaftsschutzverordnung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2010
Fundstelle
LGBl Nr 47/2010
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 16 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Artikel I
Die Salzburg-Süd-Landschaftsschutzverordnung, LGBl Nr 84/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2009, wird dahingehend geändert, dass im § 4 angefügt wird:
"(5) Die mit der Verordnung LGBl Nr 47/2010 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt."
Artikel II
Die Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl Nr 112, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 wird geändert wie folgt:
"§ 1
(1) Die im Gebiet der Stadtgemeinde Hallein und der Gemeinde Puch bei Hallein beiderseits der Salzach gelegenen Augebiete nördlich und südlich des Schlosses Urstein werden unter Einschluss der Salzach nach Maßgabe des Abs 2 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind Lageplänen im Maßstab 1 : 5.000 zu entnehmen. Diese Planunterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung dar und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, bei der Stadtgemeinde Hallein und bei der Gemeinde Puch bei Hallein während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf."
"(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 47/2010 tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt."
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.