Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
LGBL_SA_20100630_46Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2010
Fundstelle
LGBl Nr 46/2010
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien in geltender Fassung wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 69/2009, mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
Artikel I
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01, Büro des Landesamtsdirektors, wird nach der Wortfolge "Europäische territoriale Zusammenarbeit der EU-Strukturfonds;" die Wortfolge "Kontrollaufgaben gemäß Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz;" sowie nach der Wortfolge "Administration der Vergabekontrolle;" die Wortfolge "behördliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens;" eingefügt.
1.2. Der Geschäftsbereich des Referates 0/03, Landesstatistischer Dienst, erhält folgende Fassung:
"Referat 0/03: Landesstatistischer Dienst
Allgemeine Angelegenheiten der Landesstatistik; Durchführung empirischer Analysen, Modellrechnungen und Prognosen sowie Erstellung von Statistiken, die im Interesse des Landes gelegen sind, einschließlich der dafür notwendigen Erhebungen oder Abfragen aus öffentlichen Registern, und zwar insbesondere in den Bereichen Demographie, Bildungswesen, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Arbeitsplätze und Beschäftigung, Einkommensverhältnisse, Wohnbautätigkeit und Wohnbaubestand, Wirtschaftsleistung; Erstellung von statistischen Datensammlungen für das Land; Wahrnehmung des statistischen Auskunftsdienstes (Bereitstellung von statistischen Daten auf Anfrage); Führung der statistischen Fachbibliothek; Koordination der gesamten Statistik im Amt der Landesregierung; Analyse, Präsentation und Dokumentation der Ergebnisse der Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern sowie der Bundespräsidenten-, Bürgermeister- und Europawahlen; Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Bundesstatistik, insbesondere der Bundesanstalt Statistik Österreich, den statistischen Diensten der anderen Bundesländer sowie mit den sonstigen Statistikbetreibern; Vertretung des Landes in den mit statistischen Angelegenheiten befassten Gremien und Einrichtungen der Bundesstatistik."
1.3. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 0/05, Stabsstelle für Frauenförderung und Chancengleichheit, erhält folgende Fassung:
"Fachreferentin 0/05: Stabsstelle für Chancengleichheit,Anti-Diskriminierung und Frauenförderung
Allgemeine Angelegenheiten und koordinierende Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsagenden der Anti-Diskriminierung und des Diversity Managements des Landes; Koordinationsstelle für Gender- und Equality-Mainstreaming; Frauenförderung einschließlich Frauenförderpläne; Angelegenheiten der Salzburger Frauenhäuser; Angelegenheiten des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommissionen und Wahrnehmung der Befugnisse der/des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Landes- und den Gemeindedienst (einschließlich LandeslehrerInnen und SALK) mit Ausnahme der Bestimmungen über die dienstrechtliche Gleichbehandlung von Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände."
1.4. Im Geschäftsbereich des Referates 0/21, Software, werden der Ausdruck "Individualsoftware" durch den Ausdruck "Individualanwendungssoftware" und die Wortfolge "Betreuung der Anwender beim Einsatz von Software" durch die Wortfolge "Betreuung der AnwenderInnen beim Einsatz von Anwendungssoftware" ersetzt.
1.5. Im Geschäftsbereich des Referates 0/22, Server- und Netzbetrieb, wird nach dem Wort "Server" die Wortfolge "und Telefonanlagen" eingefügt und der Ausdruck "Betriebssystemsoftware" durch den Ausdruck "Systemsoftware" ersetzt.
1.6. Im Geschäftsbereich des Referates 0/23, Informatik-Kundendienst, entfällt die Wortfolge "Gestaltung, Parametrisierung und Betrieb der Telefonanlagen".
1.7. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 0/4, Landes-Europabüro, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 0/4: Landes-Europabüro
Strategische Planung und grundlegende Angelegenheiten und Koordination der fachlichen Angelegenheiten der Europa- und Integrationspolitik des Landes; Angelegenheiten der Vertretung des Landes in den internationalen Einrichtungen, insbesondere jenen der EU, des Europarates, der Versammlung der Regionen Europas sowie der Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften von Regionen, einschließlich der Koordination der Position;
EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein;
Koordination der Europainformation des Landes;
Gesetzesfolgenabschätzung für europarechtliche und europapolitische Vorhaben; Kontrolle der Einhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; Revisionen des EU-Vertragswerks; Erweiterung der EU; Institutionelle Angelegenheiten; Beratung über EU-Fördermöglichkeiten; Koordination der und Zuständigkeitsfestlegung für EU-Aktionsprogramme; Salzburger Verbindungsbüro zur EU in Brüssel: Wahrung und Einbringung der landespolitischen Interessen Salzburgs in die EU; Vertretung einzelprojektbezogener Interessen, zB Förderfälle; Information über Vorhaben bzw Bereiche innerhalb der EU, bei denen Berührungspunkte mit Salzburger Interessen bestehen; Kontakt- und Servicestelle in den europäischen Institutionen in Brüssel; Organisation von Arbeitsgesprächen bzw Informationsbesuchen in Brüssel; Aufbau von Kontakten, Suche nach Partnerinnen bzw Partnern für Projekte in anderen Mitgliedsstaaten sowie nach geeigneten Ansprechpersonen für Salzburg in den europäischen Institutionen und Beschleunigung des Informationsflusses; Unterstützung der Salzburger Mitglieder im Ausschuss der Regionen."
2.1. Im Geschäftsbereich des Referates 1/12, Wahlen und Sicherheit, wird angefügt:
"Vollziehung des Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetzes, ausgenommen Kontrollaufgaben gemäß § 7".
2.2. Im Geschäftsbereich des Referates 1/13, Katastrophenschutz, wird die Wortfolge "Sicherheitsbelange der Landesdienststellen" durch die Wortfolge "Sicherheitsbelange der Landesdienststellen mit Ausnahmen der auf die Amtsgebäude bezogenen Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten;" ersetzt.
2.3. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in)1/21, Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen, entfällt die Wortfolge "und dem Salzburger Festspielarchiv".
2.4. Der dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 1/21, Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen, angegliederte Geschäftsbereich entfällt.
2.5. Der der Abteilung angegliederte Geschäftsbereich erhält folgende Fassung:
"Der Abteilung angegliedert:
Sonderprojekte und Salzburger Zukunftsdialoge
Sekretariat der(s) Landeshauptfrau(mannes)
Sekretariate der Landeshauptfrau(mann)-Stellvertreter(innen)
und der Landesräte(innen)"
3.1. Im Geschäftsbereich des Referates 2/01, Äußere Organisation der allgemeinbildenden Pflichtschulen; Rechtsangelegenheiten, entfällt die Wortfolge "; behördliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens".
3.2. Der Geschäftsbereich des Referates 2/04, Erwachsenenbildung und Bildungsmedien, erhält folgende Fassung:
"Referat 2/04: Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken,
Bildungsmedien
Erwachsenenbildung einschließlich öffentliches Bibliothekswesen; Bereitstellung von Bildungsmedien für den Unterricht im Wege von Amtshilfeübereinkommen sowie Produktion von Salzburg- und Österreich-spezifischen Bildungsmedien; allgemeine Bildungsangelegenheiten."
5.1. Die Geschäftsbereiche Referat 4/03, Landesveterinärdirektion, und Fachreferent(in) 4/04, Energiewirtschaft und -beratung, erhalten folgende Fassung:
"Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens, insbesondere der Tierseuchenbekämpfung und -prophylaxe, der Tiergesundheit, der Fleischbeschauausgleichskasse, des Viehmarktwesens, der Tierkörperbeseitigung, der Tierarzneimittelkontrolle, der Tierhaltung, des Tierschutzes und des Tiertransportes; Unterstützungen im Zuge der Seuchenbekämpfung; Angelegenheiten des Gen-Wesens betreffend die Tierhaltung in der Landwirtschaft;
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz für den Bereich der tierischen Lebensmittel in der Primärproduktion und in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben, sowie dem Vertrieb mit Ausnahme des Verkaufsortes.
Fachreferent(in) 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Angelegenheiten der Energiewirtschaft; Entwicklung energiepolitischer Programme und Instrumente; Energieberatung;
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien; Beratung und Förderung von netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen, in denen Biomasse verwendet wird;
Angelegenheiten der energetischen Sanierung; Weiterentwicklung, Verwaltung und technische Freigabe für Förderstellen des Landes von Energieausweisen (Energieausweismanagement); Angelegenheiten des Energiewirtschaftsrates; Vertretung und Wahrnehmung der energiepolitischen Interessen des Landes nach außen."
5.2. Im Geschäftsbereich des Referates 4/11, Rechtsangelegenheiten der Bodenreform und Sachverständigendienst für Jagd und Fischerei, wird die Wortfolge "Angelegenheiten der Landwirtschaftlichen Forstverwaltung" durch die Wortfolge "Angelegenheiten der Landschaftlichen Forstverwaltung" ersetzt.
5.3. Die Fachabteilung 4/2, Entwicklung Ländlicher Raum, erhält die Bezeichnung "Fachabteilung 4/2: Landwirtschaft und ländlicher Raum".
5.4. Das Referat 4/22, Agrarwirtschaft, Bioenergie und Bodenschutz, erhält die Bezeichnung "Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen" und entfällt in der Beschreibung des Geschäftsbereichs die Wortfolge "Beratung und Förderung von Energieerzeugungsanlagen, in denen Biomasse verwendet wird;".
5.5. Das Referat 4/23, Agrarstrukturentwicklung, erhält die Bezeichnung "Referat 4/23: Ländliche Entwicklung".
5.6. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 4/3, Landesforstdirektion, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 4/3: Landesforstdirektion
Referat 4/31: Forstpolitik und forstliche Maßnahmen
Allgemeine Angelegenheiten der Forst- und Holzwirtschaft; forstliche Aufklärung und Fortbildung; Förderungsmaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes auf dem Gebiet der Forstwirtschaft einschließlich Zahlstellenfunktion; Schutzwaldsanierung; Forstaufschließung; Verwaltung der Landesforstgärten.
Referat 4/32: Forstlicher Sachverständigendienst undForstaufsicht
Forstlicher Sachverständigendienst; Forstaufsicht;
Forstschutz; forstliche Raumplanung; Forststatistik;
Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung; Erfassung von Waldschäden, insbesondere jener durch Wild- und Weidevieh verursachten; Betreuung der landeseigenen Wälder."
5.7. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 4/4, Wasserwirtschaft, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 4/4: Wasserwirtschaft
Referat 4/41: Schutzwasserwirtschaft
Fachliche Führung der Wasserbaubezirke in den Belangen:
landesweite Prioritätenreihung, Finanz- und Ressourcenplanung, Schnittstelle zum BMLFUW (Finanzen, Richtlinienkompetenz); fachliche Koordination und Qualitätssicherung; Bereitstellung schutzwasserwirtschaftlicher Planungsgrundlagen (Hochwasserabfluss- und Rückhalteräume, Gefahrenzonen, Gewässerentwicklungskonzepte); EU-Agenden im Bereich der Schutzwasserwirtschaft; Wahrnehmung der Aufgaben der Bundeswasserbauverwaltung; Verwaltung des öffentlichen Wassergutes; Führung der Wasserbauhöfe; Begrünungen, Bepflanzungen und Grünverbauungen für alle Bereiche der Abteilungen 4 und 6.
Referat 4/42: Allgemeine Wasserwirtschaft
Fachbereich Planung und Sachverständigendienst:
Wasserbautechnischer Sachverständigendienst für die Wasserrechts- und sonstigen Behörden; Talsperrenaufsicht; Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung und des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans, weiters des Wasserinformationssystems Salzburg und des Wasserinformationssystems Austria (WISA) gemäß dem 6. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959; Angelegenheiten des Wasserbuches; Sachverständigenkoordination für den Bereich Wasserwirtschaft – Wasserbautechnik; Geschäftsstelle des Dachverbandes der Salzburger Wasserversorger; Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung für das Thema Wasser.
Fachbereich Förderung:
Förderungswesen für den Siedlungswasserbau (kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Einzelwasserversorgungs- und Kleinabwasserbeseitigungsanlagen) und für Gewässerökologie nach dem Umweltförderungsgesetz; technische und administrative Angelegenheiten der Landesförderung.
Referat 4/43: Hydrographischer Dienst
Beobachtung, Erforschung, Analyse und Evidenthaltung der grundlegenden Daten des quantitativen Wasserkreislaufes gemäß dem 7. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959: Niederschlag, Lufttemperatur, Verdunstung, Wasserstand und -temperatur, Durchfluss, Feststoffe in Gewässern (Schwebstoff, Geschiebe, Eis), Gletscher, Grundwasser und Quellen;
Sachverständigendienst für Wasserrechts- und sonstige Behörden für den Fachbereich Hydrologie – Hydrographie; Erstellung hydrographischer Fachgutachten; Hydrologisches Informationssystem zur Hochwasservorhersage im Land Salzburg (HYDRIS), Amtlicher Hochwassernachrichtendienst.
Referat 4/44: Gewässerschutz
Angelegenheiten der Gewässeraufsicht gemäß § 130 Wasserrechtsgesetz 1959; Überprüfung des chemischen und ökologischen Zustandes der Gewässer gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 und Gewässerzustandsüberwachungsverordnung;
Gewässerzustandsaufsicht Hydromorphologie aus Sicht des Gewässerschutzes, chemische und ökologische Gewässeraufsicht für stehende und fließende Gewässer sowie Grundwasser;
Kläranlagenüberwachung, hydrobiologische Grundlagenerhebung, Mitarbeit am WasserInformationsSystem, am Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und am EDM; hydrobiologische und gewässerökologische Belange bei der Erstellung und Pflege der Datenbank Gewässerzustand und des Emissionsregisters Oberflächenwässer; gewässerökologischer und klärtechnischer Sachverständigendienst; sonstige Hydrobiologie; Führung der ehrenamtlichen Gewässeraufsichtsorgane, Klärwärterbetreuung; hydrobiologische Untersuchungen im Landeslabor.
Der Fachabteilung angeschlossen:
Wasserbaubezirk 1 (Flachgau – Stadt Salzburg – Tennengau) und Wasserbaubezirk 2 (Pinzgau – Pongau – Lungau)
jeweils mit den Aufgabenbereichen Abwicklung von Hochwasserschutzprojekten (Projektentwicklung, Projekt- und Bauleitung, Bauaufsicht), regionale Koordination und operative Umsetzung in den Bereichen: schutzwasserwirtschaftliche Planung und Erstellung schutzwasserwirtschaftlicher Fachgutachten, Vertretung der Bundeswasserbauverwaltung in Behördenverfahren; Schutzwasserbau, Gewässerbetreuung, Gewässerpflege und ökologische Maßnahmen an Bundesgewässern, Konkurrenzgewässern und kleinen Gewässern einschließlich der Finanzierung; landwirtschaftlicher Wasserbau, kulturtechnische Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, Rutschhangsanierung, Gewässerzustandsaufsicht (morphologische, schutzwasserwirtschaftliche und flussbauliche Belange)."
7.1. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/1, Hochbau, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 6/1: Hochbau
Referat 6/11: Projektrealisierung und Sachverständigendienst
Planung, örtliche Bauaufsicht und Projektmanagement von Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei Instandsetzungsarbeiten von Hochbauten des Landes (im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 8 – Salzburger Landesliegenschaften jedoch nur nach Maßgabe einer Beauftragung durch die Abteilung 8); Bauherrenvertretung des Landes in baubehördlichen Angelegenheiten; Hauswerkstätte;
Sachverständigendienst für fachliche Belange des Hochbaus;
Beratung in Angelegenheiten der Baugestaltung (Architektur);
Kontaktstelle der Hochbausachverständigen der Bezirkshauptmannschaften und der Gemeinden; Begutachtung von räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen;
Baubiologie und Bauökologie; Prüfung von Schulbau- und Kindergartenplanungen der Gemeinden; Planarchiv; Koordination der baulichen Belange nach dem Salzburger Kulturförderungsgesetz.
Referat 6/12: Altstadterhaltung und Ortsbildschutz
Allgemeine fachliche Belange der Erhaltung und Pflege historischer Baukultur im Anwendungsbereich des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes und des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes; Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz; Mitglied des Kuratoriums des Salzburger Altstadterhaltungsfonds.
Fachreferent(in) 6/13: Projektentwicklung
Projektentwicklung von Hochbauprojekten des Landes und Schulbauvorhaben des Bundes (im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 8 – Salzburger Landesliegenschaften jedoch nur nach Maßgabe einer Beauftragung durch die Abteilung 8); konzeptive und strategische Planungen zur Projektetablierung, Studien zur Prüfung der Standorteignung und Machbarkeit öffentlicher Bauvorhaben, Ermittlung von Projektgrundlagen, Erheben von Rahmenbedingungen, Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen; Ausarbeitung und Durchführung von Wettbewerben; Steuerung und Prüfung der Plausibilität von körperschaftsübergreifenden und PPP-Projekten;
Vermittlungstätigkeit zwischen Gebietskörperschaften, Nutzern, Auftraggebern sowie Institutionen und Personen, welche sich finanziell am Projekt beteiligen.
Referat 6/14: Bautechnik
Baustoffzulassung und Evidenz der Baustoffe und Bauweisen;
europäisches und nationales Normenwesen; Baupreisstatistik;
Tarife; allgemeine Ziviltechnikerangelegenheiten; allgemeine Ingenieurangelegenheiten; bauliche Belange des Zivilschutzes;
technische Angelegenheiten der europäischen Integration.
Referat 6/15: Haustechnik und Energiebuchhaltung
Angelegenheiten der Haustechnik bei von der Fachabteilung 6/1 – Hochbau bearbeiteten Projekten; Planung und Bauleitung der Haustechnikgewerke (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Sanitär-, Elektro-, Förder- und Medizintechnik);
Angelegenheiten der Energiebuchhaltung für alle im Eigentum des Landes befindlichen oder längerfristig vom Land benutzten Gebäude; Erhebung und fortlaufende Erfassung der Verbrauchsdaten von Strom, Öl, Gas, Fernwärme und Wasser;
Erhebung der Gebäude und Anlagendaten; Vergleich der Gebäude anhand von Energiekennzahlen; Erstellen der Energieausweise;
Mitwirkung bei der Erstellung eines Sanierungsprogramms für die landeseigenen Gebäude auf Grundlage der Energiebilanz."
7.2. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/2, Verkehrsinfrastruktur, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 6/2: Verkehrsinfrastruktur
Referat 6/21: Straßenbau
Projektierung, Neu- und Ausbau, Instandsetzung; Straßen- und Investitionsprogramme; Abwicklung von Großbauvorhaben; straßenbautechnischer Sachverständigendienst; Angelegenheiten des Lärmschutzes an Landesstraßen, Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung.
Referat 6/22: Brückenbau
Projektierung, Bau und Erhaltung von Brücken und vergleichbaren Kunstbauten auf Landesstraßen B und L; Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung; Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Straßenbrücken, geankerten Konstruktionen, baulichen und konstruktiven Teilen von Straßentunneln, Wegweiserbrücken und sonstigen Tragkonstruktionen auf Landesstraßen B und L; Erhaltungs- und Instandsetzungsmanagement für alle geprüften Objekte;
allgemeine brückenbautechnische Angelegenheiten;
Bauwerksdatenbank für Landesstraßen B und L;
brückenbautechnische Beratung bei Katastropheneinsätzen;
Beratung bei Projektierungen von Brückenbauten im Zuge von Schutzwasserbauprojekten.
Dem Referat angegliedert:
Brückenmeisterei: Bauwerksprüfung und betriebliche Bauwerkserhaltung; Bau von Behelfsbrücken; Wartungsarbeiten und Spezialreparatur an Infrastrukturbauwerken.
Referat 6/23: Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr
Landesmobilitätskonzept; verkehrspolitische Angelegenheiten; Verkehrsträger übergreifende Planung (Verkehrsmodelle, Kosten-Nutzen-Untersuchungen) und Koordination; neue Organisations- und Finanzierungsformen, Investitionsplanung und Dringlichkeitsreihungen, Pilotprojekte; übergeordnete Planung;
Mitwirkung an regionalen und örtlichen Verkehrskonzepten;
Verkehrstelematik und -management; Verkehrs-Sachverständigendienst in Verwaltungsverfahren; allgemeine Angelegenheiten der Verkehrssicherheit einschließlich des Verkehrssicherheitsfonds; Datengrundlagen (Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen, -befragungen, Straßendatenbank);
Verkehrsuntersuchungen; Landesradverkehrsprogramm;
Angelegenheiten des Öffentlichen Verkehrs (Rahmenplan ÖV, Förderungen von Verkehrsdiensten und Infrastruktur, Verkehrsverbundangelegenheiten); Vorstudien und generelle Projektierung für Eisenbahninfrastruktur; Leitung des Betriebs gewerblicher Art "Eisenbahninfrastruktur Pinzgauer Lokalbahn";
Schienengüterverkehr (zB Anschlussbahnförderung).
Der Fachabteilung angegliedert:
7.3. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/3, Elektrotechnik, Maschinenbau und Kraftfahrwesen, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 6/3: Maschinenbau, Elektrotechnik undKraftfahrwesen
Referat 6/31: Maschinenbau und Elektrizitätswesen
Technische Angelegenheiten des allgemeinen Maschinenbaus;
Sachverständigentätigkeit für Haustechnikanlagen (Aufzüge, Wärmepumpen, Heizung, Klima, Lüftung, Elektrotechnik);
Sachverständigentätigkeit im Schifffahrtswesen und behördliche Angelegenheiten im Schifffahrtswesen nach Übertragung durch die Abteilung 5; technische Angelegenheiten der Eisenbahnen, der Seilbahnen, der Schlepplifte und sonstiger Aufstiegshilfen; Sachverständigendienst für Anlagen in veranstaltungsbehördlichen Verfahren; technischer Sachverständigendienst im Elektrizitätswesen, im Bereich des Gesundheitswesens und im Strahlenschutz;
Strahlenschutzmessungen; Mitarbeit im Radiologischen Messlabor des Landes Salzburg.
Referat 6/32: Technisches Gewerbewesen
Technische Angelegenheiten des Gewerbewesens einschließlich des Nachbarschaftsschutzes; Durchführung der dafür erforderlichen Messungen und Überwachung angeordneter Maßnahmen; technische Angelegenheiten der Gas- und Mineralölfernleitungen und der sonstigen Energiewirtschaft (brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen, Gase, Tanklager, Verteilung, Tankstellen, Rohrleitungen udgl) sowie der Wärmewirtschaft und des Heizungs- und Lüftungswesens; technische Angelegenheiten des Aufzugswesens."
"Abteilung 7: Raumplanung
Referat 7/01: Landesplanung und SAGIS
Grundlagenerstellung in Angelegenheiten der Raumplanung;
Aufstellung und Evidenthaltung von Entwicklungsprogrammen;
Koordination der Aufstellung und Begutachtung von regionalen Entwicklungskonzepten und Regionalprogrammen; Betreuung der Regionalverbände; Raumverträglichkeits- und Standortprüfungen;
Aufstellung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe;
Stellungnahmen für Mineralrohstoffgesetz-Verfahren;
Arbeitsgruppe Schianlagen; Arbeitsgruppe Golfanlagen;
sporttechnischer Sachverständigendienst; Angelegenheiten des Salzburger Institutes für Raumordnung und Wohnen.
Führung und Gesamtkoordination des Geographischen Informationssystems; Vertretung nach außen; Beschaffung, Verwaltung und Abgabe der Geobasis- und Geofachdaten des Landes Salzburg; Erstellung, Führung und technische Bearbeitung von Planungsgrundlagen.
Fachreferent(in) 7/02: Raumforschung undgrenzüberschreitende Raumplanung
Raumforschung; Raumordnungsbericht; Evaluation der Entwicklungsprogramme und Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entwicklungsprogrammen; europäische Raumordnung;
Angelegenheiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz;
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Raumordnung, Betreuung und Durchführung von grenzüberschreitenden und transnationalen EU-Projekten.
Referat 7/03: Örtliche Raumplanung
Angelegenheiten der räumlichen Entwicklungskonzepte, der Flächenwidmungsplanung und der Bebauungsplanung nach dem Raumordnungsgesetz 2009; Einzelbewilligungen der Stadtgemeinde Salzburg; raumordnungsrechtliche Einzelangelegenheiten einschließlich Entschädigungen; Beratung der Gemeinden in Fragen der Raumordnung; fachliche Angelegenheiten der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft."
9.1. Die Abteilung 9, Gesundheitswesen und Landesanstalten, erhält die Bezeichnung "Abteilung 9: Gesundheit und Sport".
9.2. Der Geschäftsbereich des Referates 9/01, Gesundheitsrecht, erhält folgende Fassung:
"Referat 9/01: Gesundheitsrecht
Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Angelegenheiten der Ärzte, der Zahnärzte, der Hebammen, des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals, des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, des medizinischtechnischen Fachdienstes und Sanitätshilfsdienstes, der Sanitäter und der sonstigen Gesundheitsberufe; rechtliche Angelegenheiten des Suchtmittel- und Seuchenwesens, des Impfwesens und Apothekenwesens; rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens und des Gemeindesanitätswesens; Angelegenheiten des Rettungswesens einschließlich der Hubschrauber-Rettung; Vollziehung des Krankenanstaltenrechtes einschließlich der Vollziehung des Bäderhygienegesetzes in Krankenanstalten sowie Angelegenheiten der Salzburger Patientenvertretung und Angelegenheiten der Ethikkommission;
Angelegenheiten des PatientInnenentschädigungsfonds;
rechtliche Angelegenheiten der Heilvorkommen und Kurorte, soweit es sich nicht um Angelegenheiten nach dem Salzburger Tourismusgesetzes 2003 und die wirtschaftliche Aufsicht über die Kurfonds handelt; rechtliche Angelegenheiten des Gen-Wesens, soweit sie sich nicht auf die Land- und Forstwirtschaft beziehen, sowie der Fortpflanzungsmedizin;
rechtliche Angelegenheiten des Tierversuchsgesetzes im Bereich der Krankenanstalten; rechtliche Angelegenheiten des Arbeiter- und Angestelltenschutzes im Bereich der Krankenanstalten."
9.3. Die Geschäftsbereiche Referat 9/03, Lebensmittelpolizei, und Fachreferent (in) 9/04, Gesundheitsplanung, erhalten folgende Fassung:
"Referat 9/03: Lebensmittelaufsicht
Angelegenheiten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes für den Bereich der Lebensmittel, der Gebrauchsgegenstände und kosmetischen Mittel und des Wassers für den menschlichen Gebrauch.
Fachreferent(in) 9/04: Gesundheitsplanung
Angelegenheiten der Gesundheitsplanung; Durchführung von Bedarfserhebungen und -analysen; Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie an sonstigen Gesundheitsplanungsprojekten; Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit; Gesundheitsberichterstattung, Erarbeitung von Planungsgrundlagen, insbesondere Aufgaben der Krankenanstaltenstatistik und der Krankenanstaltenkostenrechnung; fachliche Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflege einschließlich der Aufsicht über die Schulen für die Gesundheits- und Krankenpflege."
9.4. Der Geschäftsbereich des Referates 9/11, Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin, erhält folgende Fassung:
"Referat 9/11: Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin
Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens, der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung; Angelegenheiten der Seuchenhygiene und Seuchenprophylaxe, medizinisches Krisenmanagement; fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens, Impfwesens und Apothekenwesens;
Schulgesundheitspflege; fachliche Angelegenheiten der Ärzte und der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, Ärzteevidenz, Vorsitz bei Aufnahme- und Prüfungskommissionen, fachliche Aufsicht über die Amtsärzte und Sprengelärzte einschließlich deren Fort- und Weiterbildung; Geschäftsstelle des Landessanitätsrates; fachliche Aufsicht über Krankenanstalten, Kureinrichtungen und Heilvorkommen, Krankenhaushygiene;
fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
amtsärztlicher Sachverständigendienst; medizinische Belange des Katastrophenschutzes, des Umweltschutzes und des Strahlenschutzes, fachliche Angelegenheiten der Epidemiologie, Berichtswesen für Infektionskrankheiten.
Dem Referat angegliedert:
Schulärztlicher Dienst"
10.1. Das Referat 12/04, Familienangelegenheiten und Generationen, erhält die Bezeichnung "Referat 12/04: Familien und Generationen".
10.2. Im Geschäftsbereich des Referates 12/05, Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes, wird angefügt:
"Dem Referat angegliedert:
Salzburger Landesinstitut für Volkskunde"
10.3. Der/Die Fachreferent(in) 12/06, Integration, erhält die Bezeichnung "Fachreferent(in) 12/06: Migration".
11.1. Der Geschäftsbereich des Referates 13/03, Nationalparke, erhält folgende Fassung:
"Referat 13/03: Nationalparkverwaltung Hohe Tauern
Angelegenheiten des Nationalparks Hohe Tauern; Vollziehung des Nationalparkgesetzes und der Aufgaben des Salzburger Nationalparkfonds, grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Nationalparkangelegenheiten; Belange sonstiger Nationalparke."
11.2. Der Geschäftsbereich des Referates 13/04, Gewässerschutz, entfällt.
12.1. Im Geschäftsbereich des Referates 14/02, Einzelpersonalangelegenheiten, wird die Wortfolge "bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates" durch die Wortfolge "bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung, des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates sowie des Direktors des Landesrechnungshofes und in dessen Auftrag der PrüferInnen und weiteren Bediensteten des Landesrechnungshofes" ersetzt.
12.2. Im Geschäftsbereich des Referates 14/03, Personalabrechnung, entfällt die Aufzählung "Sachbearbeitungsbereiche:
12.3. Im Geschäftsbereich des Referates 14/04, Personalbeschaffung und Lehrlingswesen, wird die Wortfolge "Personalauswahl (ausgenommen Führungskräfte);" durch die Wortfolge "Personalauswahl einschließlich der Unterstützung bei der Auswahl von Führungskräften;" ersetzt.
12.4. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 14/05, Personalentwicklung, wird die Wortfolge "Schulung von Führungskräften in der Landesverwaltung" durch die Wortfolge "Entwicklung und Schulung von Führungskräften in der Landesverwaltung" ersetzt und entfällt die Wortfolge "Auswahl von Führungskräften;".
"Abteilung 15: Wirtschaft, Forschung und Tourismus
Fachreferent(in) 15/01: Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik
Angelegenheiten der regionalen Struktur- und Innovationspolitik; Entwicklung wirtschaftspolitischer und regionalwirtschaftlicher Programme und Projekte;
Angelegenheiten der EU-Wirtschaftspolitik und der EU-Kohäsionspolitik (EU-Struktur- und Regionalpolitik);
Koordination und Beratung in Fragen der Regionalentwicklung;
Unterstützung und Koordinierung regionaler Entwicklungsorganisationen (zB Regionalmanagements);
Angelegenheiten interregionaler und transnationaler Zusammenarbeit in Wirtschaftsfragen; Koordination und Abwicklung sowie Verwaltungsbehörde für EU-kofinanzierte Programme.
Referat 15/02: Wirtschafts- und Innovationsförderung
Regionale Wirtschaftsförderung und Entwicklung wirtschaftspolitischer Konzepte und Programme;
Förderungsmaßnahmen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Förderungsmaßnahmen für Betriebsansiedlungen, -gründungen und übernahmen; Förderungsmaßnahmen für betriebliche Innovationen, Forschung, Entwicklung und Fertigungsüberleitung;
Förderungsmaßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung sowie des Ortsmarketings; gewerbliche Energieförderungen;
Angelegenheiten des Salzburger Wachstumsfonds; Angelegenheiten des Salzburger Tourismusförderungsfonds; Angelegenheiten landesnaher Wirtschaftsfördereinrichtungen; Angelegenheiten der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie der Sparkassen und Kreditinstitute; Angelegenheiten der Eigenkapital- und Beteiligungsfinanzierung für KMU; Abwicklung der Regional- und Strukturförderung der EU, soweit es den Bereich der Wirtschaftsförderung betrifft; wirtschaftliche Landesverteidigung in Zusammenarbeit mit den Abteilungen 1 und 4; Umsetzung von Wirtschaftsprojekten.
Fachreferent(in) 15/03: Unternehmensbezogene Forschungund unternehmensbezogene Forschungsgremien
Wissenschaftsangelegenheiten, wissenschaftliche Gremien sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien im unternehmensnahen Bereich; Förderungsmaßnahmen für überbetriebliche Innovationsmaßnahmen und Forschungskooperationen; Angelegenheiten von nationalen und europäischen Innovations- und Forschungsprogrammen zur Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; inhaltliche Angelegenheiten der Salzburg Research Forschungs GmbH mit Ausnahme der Beteiligungsverwaltung an der Salzburg Research Forschungs GmbH; Generalsekretariat des Wissenschafts- und Forschungsrates des Landes Salzburg.
Fachreferent(in) 15/04: Tourismus
Tourismusangelegenheiten, insbesondere Entwicklung tourismuspolitischer Programme und Instrumente; Wahrnehmung der tourismuspolitischen Interessen des Landes; Begleitung und Unterstützung von Tourismusprojekten; touristische Sonderförderungen; Angelegenheiten der Tourismusstatistik; Beratung und Service für Tourismusorganisationen; inhaltliche Angelegenheiten der Salzburger Land Tourismus GmbH mit Ausnahme der Beteiligungsverwaltung an der Salzburger Land Tourismus GmbH; Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten im Tourismusbereich, insbesondere nach dem Salzburger Tourismusgesetz, Schischul- und Snowboardschulgesetz, Bergführergesetz, Motorschlittengesetz und Campingplatzgesetz; wirtschaftliche Aufsicht über die Kurfonds.
Der Abteilung angegliedert:
Salzburger Wachstumsfonds
Salzburger Tourismusförderungsfonds"
14.1. Im Geschäftsbereich des Referates 16/01, Abfallwirtschaft und Umweltrecht, werden nach dem Wort "Heizungsanlagen," die Wortfolge "des Biozidproduktegesetzes," und nach den Worten "der giftrechtlichen Bestimmungen," die Wortfolge "der bundesrechtlichen Regelungen zur Durchführung der REACH-Verordnung" eingefügt und wird angefügt: "Koordination und Wahrnehmung für das Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, soweit nicht besondere Zuständigkeiten gegeben sind; Koordination des elektronischen Datenmanagements im Umweltbereich."
14.2. Im Geschäftsbereich des Referates 16/02, Immissionsschutz, wird die Wortfolge "Technische Umwelterhebung und -überwachung bezogen auf die Umweltsparten Luft und Lärm" durch die Wortfolge "Technische Umwelterhebung, -überwachung und -planung bezogen auf die Umweltsparten Luft und Lärm" ersetzt.
14.3. Im Geschäftsbereich des Referates 16/03, Chemie und Umwelttechnik, wird angefügt: "Vertretung des Landes in der Institution ‚Umwelt.Service.Salzburg’, Leitung des Steuerungsgremiums und Wahrnehmung der diesbezüglichen Budgetbelange; Koordination von Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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