Verordnung mit der die Arbeitsstättenverordnung geändert wird
LGBL_SA_20091113_102Verordnung mit der die Arbeitsstättenverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.11.2009
Fundstelle
LGBl Nr 102/2009
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 27 des Bedienstetenschutzgesetzes, LGBl Nr 103/2000, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Arbeitsstättenverordnung, LGBl Nr 126/2003, wird geändert wie folgt:
"(1) In jeder Arbeitsstätte ist mindestens folgende Zahl an Personen, die nachweislich für die Erste-Hilfe-Leistung ausgebildet sind (Erst-Helfer und -Helferinnen) vorzusehen:
3.1. Der bisherige Wortlaut erhält die Absatzbezeichnung "(1)".
3.2. Nach Abs 1 (neu) wird angefügt:
"(2) Die §§ 42 Abs 1 und 45 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 102/2009 treten mit 14. November 2009 in Kraft."
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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