Gesetz mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998 geändert wird
LGBL_SA_20090731_73Gesetz mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.07.2009
Fundstelle
LGBl Nr 73/2009
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 70/2009, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 Z 18 wird dem mehrfach verwendeten Vorwort "von" und vor dem Ausdruck "bis 1.000" der Reihe nach jeweils die Buchstabenbezeichnung "a)" bis "i)" vorangestellt.
1.2. Im Abs 2 wird nach dem Ausdruck "Z 11" die Wortfolge "oder auf einen nach den Z 15 bis 17 oder 18 lit e bis i mit einem nach der Z 19" eingefügt.
1.3. Abs 6 lautet:
"(6) Die im Abs 1 festgelegten Bezüge verändern sich jährlich um den gemäß § 3 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl I Nr 64/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 53/2009, kundgemachten Anpassungsfaktor. Die jährlichen Anpassungen erfolgen auf der Grundlage der Beträge, die sich aus der Anpassung für den Vorzeitraum ungerundet ergeben haben, und werden jeweils mit dem auf die Kundmachung des Anpassungsfaktors folgenden 1. Jänner wirksam. Die Landesregierung hat die sich daraus ergebenden, auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag gerundeten Bezüge im Landesgesetzblatt kundzumachen. Bei der Rundung sind Beträge ab einschließlich 5 Cent aufzurunden und Beträge unter 5 Cent abzurunden."
"(8) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2009 treten in Kraft:
(9) Die im § 4 Abs 6 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2010. Als Grundlage für die Anpassung für das Jahr 2011 gelten die Bezüge in der Höhe gemäß der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 2008, LGBl Nr 69, über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998."
Mosler-Törnström
Burgstaller
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