Verordnung mit der die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen Hallein geändert wird
LGBL_SA_20090721_71Verordnung mit der die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen Hallein geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
21.07.2009
Fundstelle
LGBl Nr 71/2009
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 34 Abs 1 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen im politischen Bezirk Hallein, LGBl Nr 52/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2001 wird geändert wie folgt:
2.1. Die Z 2 bis 7 erhalten die Ziffernbezeichnungen "4." bis "9.".
2.2. Die Z 1 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
"§ 3
Für die öffentlichen Polytechnischen Schulen im politischen Bezirk Hallein werden die Schulsprengel wie folgt festgesetzt:
"(4) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 71/2009 treten mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft. Auf Schüler, die bereits im Schuljahr 2008/2009 eine der im § 2 genannten Schulen besucht haben, ist § 2 in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden."
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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