Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
LGBL_SA_20090630_69Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2009
Fundstelle
LGBl Nr 69/2009
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, in geltender Fassung, wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 104/2007, mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 0/01, Büro des Landesamtsdirektors, wird nach der Wortfolge "allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzrechtes;" die Wortfolge "First Level Control – Prüfstelle für grenzüberschreitende, transnationale und Netzwerkprogramme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit der EU-Strukturfonds; Koordination der internationalen Amtshilfe – Internal Market Information System und Einheitlicher Ansprechpartner;" eingefügt.
1.2. Nach dem Geschäftsbereich des Referates 0/04, Landesarchiv, wird eingefügt:
"Fachreferent(in) 0/05: Stabsstelle für Frauenfragen und
Chancengleichheit
Frauenangelegenheiten (einschließlich Frauenhäuser), erweitert um die Bereiche der Antidiskriminierung; Salzburger Landes-Frauenförderprogramm; Vollziehung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes mit Ausnahme der Bestimmungen über die dienstrechtliche Gleichbehandlung von Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommissionen und der/des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Landes- und den Gemeindedienst."
1.3. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 0/13, Rechtliche Integrationsangelegenheiten, erhält die Bezeichnung "Fachreferent(in) 0/13: Rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration".
1.4. Im Geschäftsbereich der Fachabteilung 0/4, Landes-Europabüro, wird angefügt: "Gesetzesfolgenabschätzung für europarechtliche und europapolitische Vorhaben; Kontrolle der Einhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit."
2.1. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 1/21, Forschung, Technologie und Entwicklung, entfällt.
2.2. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 1/22, Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen, sowie der diesem Fachreferent(in) angegliederte Geschäftsbereich erhält die ziffernmäßige Bezeichnung "1/21".
2.3. Nach dem dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 1/21, Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen (neu) angegliederten Geschäftsbereich wird angefügt:
"Ergänzender Aufgabenbereich der Fachabteilung:
Angelegenheiten der Universität Salzburg und der Universität Mozarteum, ausgenommen bauliche; sonstige Angelegenheiten von Hochschulen und Fachhochschulen; Wissenschaftsangelegenheiten, wissenschaftliche Gremien sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien, ausgenommen im unternehmensnahen Bereich."
3.1. Die Abteilung 2, Bildung, Familie, Gesellschaft, erhält die Bezeichnung "Abteilung 2: Bildung".
3.2. Die Geschäftsbereiche Fachreferent(in) 2/04, Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit, die Referate 2/05, Familienangelegenheiten, 2/06, Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung, und 2/07, Jugendförderung, entfallen.
3.3. Der Geschäftsbereich des Referates 2/08, Erwachsenenbildung und Bildungsmedien, erhält die ziffernmäßige Bezeichnung "2/04".
4.1. Im Geschäftsbereich des Referates 3/01, Soziale Leistungen, entfällt das Wort "Flüchtlingswesen".
4.2. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 3/03, Seniorenbüro, entfällt und wird an dieser Stelle eingefügt:
"Fachreferent(in) 3/03: Sozialplanung
Gesetzliche Änderungen; Berichtswesen (Sozialbericht, Produktdefinitionen); Publikationen; Marketing; mittelfristige Vereinbarungen; wissenschaftliche Arbeiten zu Sozialprojekten; Erholungsaktionen; Angelegenheiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik."
4.3. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 3/06, Sozialplanung, entfällt.
5.1. Die Abteilung 4, Land- und Forstwirtschaft, erhält die Bezeichnung "Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie".
5.2. Nach dem Geschäftsbereich des Referates 4/03, Landesveterinärdirektion, wird eingefügt:
"Fachreferent(in) 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Angelegenheiten der Energiewirtschaft; Entwicklung energiepolitischer Programme und Instrumente; Energieberatung;
Energieförderung; Angelegenheiten des Energiewirtschaftsrates;
Wahrnehmung der energiepolitischen Interessen des Landes;
Rohstoffkooperation."
5.3. Nach dem Geschäftsbereich der Fachabteilung 4/3, Landesforstdirektion, wird eingefügt:
"Fachabteilung 4/4: Wasserwirtschaft
Referat 4/41: Schutzwasserwirtschaft, Gewässerpflege und
kulturtechnische Maßnahmen
Führung der Wasserbaubezirke in Angelegenheiten des Schutzwasserbaus, der Gewässerbetreuung, Gewässerpflege und ökologischer Maßnahmen an Bundesgewässern, Konkurrenzgewässern und kleinen Gewässern und landwirtschaftlicher Wasserbau einschließlich Finanzierung der Gewässerzustandsaufsicht, der Führung der Wasserbauhöfe
und der Erstellung schutzwasserwirtschaftlicher Fachgutachten; Verwaltung des öffentlichen Wasserguts; kulturtechnische Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere Begrünungen, Bepflanzungen und Grünverbauungen für alle Bereiche der Abteilung.
Referat 4/42: Siedlungswasserwirtschaft und
wasserbautechnischer Sachverständigendienst
Förderungswesen für den Siedlungswasserbau (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung),
Einzelwasserversorgungs- und Kleinabwasserbeseitigungsanlagen sowie betriebliche Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985, dem Umweltförderungsgesetz 1993 und dem Altlastensanierungsgesetz; technische und administrative Angelegenheiten der Landesförderung; wasserbautechnischer Sachverständigendienst für die Wasserrechts- und sonstigen Behörden; Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung gemäß § 55 des Wasserrechtsgesetzes (wasserwirtschaftliches Planungsorgan); Führung der Wasserbaubezirke in Angelegenheiten des wasserbautechnischen Sachverständigendienstes und der wasserwirtschaftlichen Planung; Angelegenheiten des Wasserbuchs;
Talsperrenaufsicht; Wasserkraftwerkeevidenz;
Wasserwirtschaftskataster; Geschäftsstelle Dachverband der Salzburger Wasserversorger.
Referat 4/43: Hydrographischer Landesdienst
Erhebung, Erforschung und Evidenthaltung der grundlegenden Daten des Wasserkreislaufs nach dem Hydrographiegesetz;
hydrographische Fachgutachten; amtlicher Hochwassernachrichten- und -warndienst.
Der Fachabteilung angegliedert:
Wasserbaubezirke 1 (Außergebirg: Flachgau, Stadt Salzburg, Tennengau) und 2 (Innergebirg: Pinzgau, Pongau, Lungau) je mit dem Wirkungsbereich Schutzwasserbau, Gewässerbetreuung, Gewässerpflege und ökologische Maßnahmen an Bundesgewässern, Konkurrenzgewässern und kleinen Gewässern sowie landwirtschaftlicher Wasserbau
einschließlich Finanzierung; Gewässerzustandsaufsicht; Wasserbauhöfe; Erstellung schutzwasserwirtschaftlicher Fachgutachten sowie wasserbautechnischer Sachverständigendienst und regionale wasserwirtschaftliche Planung."
6.1. Der Geschäftsbereich des Referates 6/11, Baugestaltung und Sachverständigendienst, erhält folgende Fassung:
"Referat 6/11: Landeshochbau, Baugestaltung und
Sachverständigendienst
Neu-, Zu- und Umbau und Instandsetzungsarbeiten bei Hochbauten des Landes; Hochbauprogramme; Bauherrnvertretung des Landes in baubehördlichen Angelegenheiten; Hauswerkstätte;
Sachverständigendienst für fachliche Belange des Hochbaus;
Sachverständigendienst sowie Beratung in technischen Belangen des Ortsbildschutzes nach Maßgabe des Ortsbildschutzgesetzes;
Beratung in fachtechnischen Angelegenheiten der Baugestaltung (Architektur), Ortsgestaltung und Ortsbildpflege; Ausarbeitung und Durchführung von Wettbewerben; Beratung zur Erhaltung und Pflege historischer Baukultur; Mitglied des Kuratoriums des Salzburger Altstadterhaltungsfonds; Kontaktstelle der Hochbausachverständigen der Bezirkshauptmannschaften und der Gemeinden; Begutachtung von räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen; Baubiologie und Bauökologie; Prüfung von Schulbau- und Kindergartenplanungen der Gemeinden, Planarchiv, Koordination der baulichen Belange nach dem Salzburger Kulturförderungsgesetz."
6.2. Die Geschäftsbereiche Fachreferent(in) 6/14, Projektentwicklung, Referat 6/15, Bautechnik, und Referat 6/16, Haustechnik und Energiebuchhaltung, erhalten die ziffernmäßigen Bezeichnungen "6/13", "6/14" und "6/15".
6.3. Der Geschäftsbereich des Referates 6/21, Straßenneubau, erhält folgende Fassung:
"Referat 6/21: Straßenbau und -erhaltung
Fachliche Führung der Straßenbaubezirke in Angelegenheiten der Projektierung, des Neu- und Ausbaus einschließlich Tunnel der Landesstraßen L und B; Straßenbauprogramme; Abwicklung von Großbauvorhaben; straßenbautechnischer Sachverständigendienst;
Angelegenheiten des Lärmschutzes an Landesstraßen B und L;
fachliche Führung der Straßenbaubezirke in Angelegenheiten der Erhaltung einschließlich Deckenbau und des Betriebs einschließlich Winterdienst der Landesstraßen L und B, des Baus, Betriebs und der Erhaltung des Straßenzugehörs sowie der Landesstraßenverwaltung einschließlich der Liegenschaftsverwaltung und der Vorbereitung der Veräußerung solcher Grundflächen des Landes;
Betriebsfahrzeugangelegenheiten der Abteilung."
6.4. Die Geschäftsbereiche der Referate 6/23, Brückenbau, und 6/24, Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr, erhalten die ziffernmäßigen Bezeichnungen "6/22" und "6/23".
6.5. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/5, Elektrotechnik, Maschinenbau und Kraftfahrwesen, erhält folgende Fassung:
"Fachabteilung 6/3: Elektrotechnik, Maschinenbau und
Kraftfahrwesen
Referat 6/31: Maschinenbau, technisches Eisenbahn- und
Schiffsverkehrswesen,technisches Elektrizitätswesen
und Strahlenschutz
Angelegenheiten des allgemeinen Maschinenbaus; Angelegenheiten der Krane und Hebezeuge; Dampfkesselwesen; Schifffahrtswesen und technische Angelegenheiten der Eisenbahnen, Seilbahnen und Schlepplifte; rechtliche Angelegenheiten in diesen Belangen nach Übertragung durch die Abteilung 5; technischer Sachverständigendienst des Elektrizitätswesens, des Theater- und Lichtspielwesens, der Energiewirtschaft, des Strahlenschutzes und der elektrome-dizinischen Sicherheit.
Referat 6/32: Technisches Gewerbewesen
Technische Angelegenheiten des Gewerbewesens einschließlich des Nachbarschaftsschutzes; Durchführung der dafür erforderlichen Messungen und Überwachung angeordneter Maßnahmen; technische Angelegenheiten der Gas- und Mineralölfernleitungen und der sonstigen Mineralölwirtschaft (brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen, Gase, Tanklager, Verteilung, Tankstellen, Rohrleitungen udgl) sowie der Wärmewirtschaft und des Heizungs- und Lüftungswesens; technische Angelegenheiten des Aufzugswesens.
Der Fachabteilung angegliedert:
Kraftfahrzeug-Prüfstelle (Kfz-Prüfstelle) (betriebsähnliche Einrichtung)."
6.6. Der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/6, Wasserwirtschaft, entfällt.
Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent 9/04, Gesundheitsplanung, wird eingefügt:
"Referat 9/05: Landessportbüro
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportwesens einschließlich der Sportförderung; rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportschulwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten des Berg- und Schiführerwesens einschließlich der Schischulen."
"Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen
Kulturbetriebe: Landestheater, Mozarteum Orchester, Residenzgalerie, Internationale Sommerakademie für bildende Kunst, Salzburg Museum, Salzburger Barockmuseum, Film-Kulturzentrum Das Kino;
sonstige Museen mit Ausnahme der Orts-, Regional-, Fach- und Heimatmuseen sowie des Salzburger Freilichtmuseums;
Landesausstellungen und sonstige Großveranstaltungen;
Theatererhalterverband; Rechtsangelegenheiten: Veranstaltungswesen, Tanzschulen, Lichtspiele, Kulturförderungsgesetz; sonstige Rechtsangelegenheiten für den Kulturbereich;
Förderungen: Film und Medien, Aktion Film, Darstellende Kunst mit Ausnahme der Salzburger Festspiele, Musik mit Ausnahme der Musikschulen, Bildende Kunst und Galerien, Literatur;
Kulturzentren, Schule und Kultur; Kulturarbeit in Landgemeinden und Betrieben, Jugend- und Alternativkultur, Salzburger Kulturdienst, Kulturfördernde Veranstaltungen,
Ankäufe, Aufträge, Wettbewerbe, Preise, Arbeitsstipendien, Darlehen und Kulturforschung; sonstige Kulturangelegenheiten, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Abteilungen fallen; Landeskulturbeirat; kulturelle Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften; Auslandskultur, EU Kultur, Europäische Mozartwege; kulturelle Angelegenheiten der Architektur; Kunst am Bau.
Dem Referat angegliedert:
Residenzgalerie Salzburg
Moderne Galerie Graphische Sammlung Rupertinum Internationale Sommerakademie für bildende Kunst (betriebsähnliche Einrichtungen).
Referat 12/02: Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung
Fachliche Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens;
Angelegenheiten der Tagesbetreuung von Kindern (Tageseltern, Krabbelgruppen, alterserweiterte Gruppen, Schulkindgruppen);
kindergartenpädagogische Beratung; Kindergartenversuche.
Referat 12/03: Jugendförderung
Angelegenheiten der Jugendförderung und außerschulischen Jugenderziehung; Stipendienwesen.
Referat 12/04: Familienangelegenheiten und Generationen
Familienangelegenheiten einschließlich der Familienberatung sowie der Erziehungsberatung; kinder- und familientherapeutische Hilfen einschließlich Logopädie und sozialpädagogische Förderung von Kindern, ausgenommen Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt; Hausstandsgründungsförderung; Salzburger Landesfamilienförderung; Beratung und Aufklärung in Seniorenfragen; Förderung von Seniorenorganisationen; Beschwerdestelle für Senioren; Seniorenbeirat.
Referat 12/05: Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes
Volks- und Brauchtumspflege; Blas- und Volksmusik; Orts-, Regional-, Fachmuseen; Heimatmuseen; Salzburger Freilichtmuseum; Denkmalpflege; Gemeindeentwicklung; Ortsbildschutz, soweit nicht die Abteilung 6 zuständig ist; Vollziehung des Ortsbildschutzgesetzes; Landesarchäologie.
Fachreferent(in) 12/06: Integration
Integration, Asylwesen und Grundversorgung.
Der Abteilung angegliedert:
Kulturelle Sonderprojekte
Haus der Natur"
9.1. Im Geschäftsbereich des Referates 15/02, Wirtschafts- und Technologieförderung, entfallen die Wortfolgen "Angelegenheiten des Strukturverbesserungsfonds und des Salzburger Kleingewerbe-Darlehensfonds" und "Geschäftsführung des Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfonds".
9.2. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 15/03, Energiewirtschaft, entfällt und wird an dieser Stelle eingefügt:
"Fachreferent(in) 15/03: Unternehmensbezogene Forschung und
unternehmensbezogene Forschungsgremien
Wissenschaftsangelegenheiten, wissenschaftliche Gremien sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien im unternehmensnahen Bereich."
9.3. Nach dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 15/04, Tourismus, wird angefügt:
"Der Abteilung angegliedert:
Salzburger Wachstumsfonds
Salzburger Tourismusförderungsfonds"
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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