Standortverordnung Marktgemeinde Bad Hofgastein – Projekt im Ortsteil Breitenberg
LGBL_SA_20090626_62Standortverordnung Marktgemeinde Bad Hofgastein – Projekt im Ortsteil BreitenbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.06.2009
Fundstelle
LGBl Nr 62/2009
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 14 in Verbindung mit § 83 Abs 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, wird verordnet:
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks 418 KG 55010 Wieden für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- und Gartenmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 4 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.600 m² zulässig.
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bad Hofgastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3
Die Standortverordnung tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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