Gesetz mit dem das Salzburger Betriebsfestigungsgesetz geändert wird
LGBL_SA_20081128_92Gesetz mit dem das Salzburger Betriebsfestigungsgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.11.2008
Fundstelle
LGBl Nr 92/2008
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Betriebsfestigungsgesetz, LGBl Nr 55/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 8/2005, wird geändert wie folgt:
1.1. Abs 1 lautet:
"(1) Die Förderung besteht in der Übernahme einer auf den Ausfall (§ 22b Abs 5 Z 2 BWG) abstellenden Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH für Darlehen (Kredite), die ein Betrieb gemäß § 1 aufnimmt."
1.2. Im Abs 2 lit b entfällt der Klammerausdruck.
2.1. In den Abs 1, 2 und 6 wird jeweils die Wortfolge "Salzburger Kreditgarantie-Gesellschaft mbH" durch die Wortfolge "Bürgschaftsbank Salzburg GmbH" ersetzt.
2.2. Nach Abs 6 wird angefügt:
"(7) Der Vertrag gemäß § 6 kann vorsehen, dass die Erträge aus den Mitteln gemäß Abs 2 Z 2 lit a und b für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ganz oder teilweise nicht in die gesonderte Ausweisung nach Abs 2 Z 1 einzubeziehen sind, sondern von der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH getrennt evident gehalten und dem sonstigen Unternehmenszweck zugeführt werden. Von dieser Möglichkeit darf nur soweit Gebrauch gemacht werden, als diese Erträge nicht benötigt werden, um eine weitere Schmälerung der von den im Abs 2 Z 2 lit a und b erwähnten Beträgen laut der Unternehmensbilanz 1996 nominal noch vorhandenen Mittel zu verhindern. Außerdem ist vorzukehren, dass diese Erträge einschließlich einer angemessenen Verzinsung bis längstens 31. Dezember 2013 an den Teilbereich ‚Betriebsfestigung’ der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH rückerstattet werden."
3.1. Im Abs 1 wird die Wortfolge "die Salzburger Kreditgarantie-Gesellschaft mbH auf Grund der von ihr gemäß § 1356 ABGB eingegangenen Bürgschaften" durch die Wortfolge "die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH auf Grund der von ihr eingegangenen Bürgschaften gemäß § 2 Abs 1" ersetzt.
3.2. Im Abs 2 wird die Wortfolge "Kreditgarantie-Gesellschaft mbH" durch die Wortfolge "Bürgschaftsbank Salzburg GmbH" ersetzt.
3.3. Im Abs 3 wird die Wortfolge "Salzburger Kreditgarantie-Gesellschaft mbH" durch die Wortfolge "Bürgschaftsbank Salzburg GmbH" ersetzt.
"§ 7
Die Verweisung auf das Bankwesengesetz – BWG, BGBl Nr 532/1993, gilt als solche auf die Fassung, die es durch Änderungen bis einschließlich dem Gesetz BGBl I Nr 108/2007 erhalten hat."
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