Landesverfassungsgesetz mit dem das Salzburger Stadtrecht 1966 geändert wird
LGBL_SA_20080829_72Landesverfassungsgesetz mit dem das Salzburger Stadtrecht 1966 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.08.2008
Fundstelle
LGBl Nr 72/2008
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Stadtrecht 1966, LGBl Nr 47, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl Nr 64/2008, wird geändert wie folgt:
1.1. Nach der den § 3 betreffenden Zeile wird eingefügt:
"§ 3a Schutz des Weltkulturerbes der Stadt"
1.2. Nach der den § 82 betreffenden Zeile wird eingefügt:
"VII. Abschnitt
§ 83 Inkrafttreten ab dem Gesetz LGBl Nr 120/2006 novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
"Schutz des Weltkulturerbes der Stadt
§ 3a
Als hervorragende Zielsetzung des Handelns der Stadt Salzburg gilt der Schutz ihres Weltkulturerbes, insbesondere der Schutz der historisch bedeutsamen Altstadt sowie der das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften. Ihm kommt im Handeln der Stadt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu."
3.1. Im Abs 2 erster Satz wird nach dem Wort "ist" der Nebensatz ", soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist," eingefügt.
3.2. Nach Abs 2 wird eingefügt:
"(2a) Zu einem gültigen Beschluss betreffend den Schutz der für das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften ist die Anwesenheit von drei Viertel der Mitglieder und die Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich."
"Beschlüsse des Gemeinderates über eine wesentliche Änderung des beschlossenen Schutzes der für das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften, insbesondere über die Herausnahme von Flächen aus dem davon erfassten Bereich ohne einen weitestgehend gleichwertigen Flächenersatz, sind jedenfalls einer Bürgerabstimmung zu unterziehen."
"(3) Die §§ 3a, 15 Abs 2 und 2a sowie 53a Abs 1 in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl Nr 72/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft."
Holztrattner
Burgstaller
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.