Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße
LGBL_SA_20080215_15Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/BürgermeisterstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.2008
Fundstelle
LGBl Nr 15/2008
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 263/63 KG 56203 Burgfried für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.050 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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