Gesetz mit dem das Grundverkehrsgesetz 2001 geändert wird
LGBL_SA_20071221_99Gesetz mit dem das Grundverkehrsgesetz 2001 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
21.12.2007
Fundstelle
LGBl Nr 99/2007
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Grundverkehrsgesetz 2001, LGBl Nr 9/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2002 wird geändert wie folgt:
1.1. Nach Abs 1 wird eingefügt:
"(1a) Sind mehrere Grundstücke oder Grundstücksteile Gegenstand eines Rechtsgeschäftes, hat der Bürgermeister auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass es sich bei keinem der den Gegenstand des Rechtsgeschäftes bildenden Grundstücke oder Grundstücksteile um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück im Sinn des Abs 1 handelt."
1.2. Nach Abs 2 wird angefügt:
"(3) Sind mehrere Grundstücke oder Grundstücksteile Gegenstand eines Rechtsgeschäftes, hat der Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass es sich bei keinem der den Gegenstand des Rechtsgeschäftes bildenden Grundstücke oder Grundstücksteile um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück im Sinn des Abs 2 lit b oder c handelt."
"(2) Die §§ 2 Abs 1a und 3, 27 Abs 1 und 30 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 99/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft."
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