Verordnung mit der die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000 geändert wird
LGBL_SA_20071130_88Verordnung mit der die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.11.2007
Fundstelle
LGBl Nr 88/2007
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund der §§ 7 Abs 4 und 7 und 10 Abs 2 des Hausbesorgergesetzes, BGBl Nr 16/1970, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000, LGBl Nr 21, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 118/2006, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 wird in den lit a und b der Betrag "0,2015 €" jeweils durch den Betrag "0,2075 €" ersetzt.
1.2. Im Abs 1 wird in der lit c der Betrag "0,3686 €" durch den Betrag "0,3793 €" ersetzt.
1.3. Abs 3 lautet:
"(3) Die im Abs 1 lit a und b festgelegten Entgelte sind gegenüber den nach der Verordnung LGBl Nr 118/2006 geltenden um 2,98 % erhöht. Das im Abs 1 lit c festgelegte Entgelt ist gegenüber dem nach der Verordnung LGBl Nr 118/2006 geltenden um 2,90 % erhöht.
2.1. Der Betrag "3,70 €" wird durch den Betrag "4,00 €" ersetzt.
2.2. Der Betrag "4,10 €" wird durch den Betrag "4,50 €" ersetzt.
"(8) § 1 Abs 1 und 3 und § 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 88/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Abs 3 findet sinngemäß Anwendung."
Für die Landeshauptfrau:
Scharer
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