Gesetz mit dem die L 236 Maishofener Landesstraße aufgelassen und mehrere Straßen als Landesstraßen übernommen werden
LGBL_SA_20061222_127Gesetz mit dem die L 236 Maishofener Landesstraße aufgelassen und mehrere Straßen als Landesstraßen übernommen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.12.2006
Fundstelle
LGBl Nr 127/2006
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Landesstraße als Landesstraße aufgelassen und mehrere Straßen als Landesstraßen übernommen werden
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
§ 1
Die L 236 Maishofener Landesstraße wird als Landesstraße aufgelassen.
§ 2
(1) Als Landesstraße B wird die in der Gemeinde Eben im Pongau im Ortszentrum gelegene Gemeindestraße mit der Grundstücks-Nr 484/4 KG 55303 Eben in einer Länge von 0,150 km als Teil der B 99 Katschberg Straße übernommen.
(2) Als Landesstraße I. Ordnung wird der in der Gemeinde Bergheim gelegene, bei der bisherigen Anschlussstelle der L 101 Mattseer Landesstraße an die B 156 Lamprechtshausener Straße (alt) in Lengfelden beginnende und bis zur Einbindung in die B 156 Lamprechtshausener Straße (neu) beim Kreisverkehr Lengfelden reichende Straßenteil in einer Länge von 0,2 km als Verlängerung der L 101 übernommen.
(3) Als Landestraßen II. Ordnung werden übernommen:
§ 3
Außer der Erfüllung der im § 22 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung bestimmten Leistungspflicht hat die Gemeinde Uttendorf während eines Zeitraums von fünf Jahren einen Betrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je angefangenen Straßenkilometer der unter § 2 Abs 3 Z 4 genannten Straße an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Holztrattner
Burgstaller
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