Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
LGBL_SA_20061215_117Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.12.2006
Fundstelle
LGBl Nr 117/2006
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Artikel I
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 116/2006, mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
1.1. Im Geschäftsbereich des Referates 1/12, Wahlen und Sicherheit, wird nach den Worten "der allgemeinen Vertretungskörper" die Wortfolge "und der Bürgermeister" eingefügt.
1.2. Im Geschäftsbereich des Referates 1/13, Katastrophenschutz, werden nach dem Wort "Sonderalarm-" die Worte "externe Notfall-" eingefügt.
2.1. Im Geschäftsbereich des Referates 13/01, Naturschutzrecht und Förderungswesen, entfallen die Wortfolge "Koordination der Tätigkeit des Referates 13/02;" und die Wortfolge "und der Tierschutzorgane".
2.2. Im Geschäftsbereich des Referates 13/02, Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst, entfällt die Wortfolge "; alle Aufgaben im Einvernehmen mit dem Referat 13/01".
Im Geschäftsbereich des Referates 14/02, Einzelpersonalangelegenheiten, wird nach dem Wort "betreffen" die Wortfolge ", soweit sie nicht dem Geschäftsführer der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen sind" eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung und die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 25. September 2006, LGBl Nr 116/2006, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird, treten mit 1. Jänner 2007 oder, wenn deren Kundmachung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt, mit Beginn des auf deren Kundmachung folgenden Monats in Kraft."
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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