Landeslehrer-Diensthoheits-Ermächtigungsverordnung
LGBL_SA_20060720_60Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.07.2006
Fundstelle
LGBl Nr 60/2006
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 1 Abs 5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995, LGBl Nr 138, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Landeslehrer-Diensthoheits-Ermächtigungsverordnung, LGBl Nr 61/1997, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 104/2001 und 95/2002 sowie der Kundmachung LGBl Nr 99/1997 wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 lit d lautet der Klammerausdruck "(§ 2 Abs 1 lit a und b)".
1.2. Im Abs 1 wird die lit f durch folgende Bestimmungen ersetzt:
"§ 2
(1) Die Schulleiter werden ermächtigt, im Namen der Landesregierung in Ausübung der Diensthoheit folgende Maßnahmen für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen vorzunehmen:
(2) Die Schulleiter werden ermächtigt, im Namen der Landesregierung in Ausübung der Diensthoheit folgende Maßnahmen für Landeslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen vorzunehmen:
(3) § 1 Abs 2 findet auch in Bezug auf Abs 1 und 2 Anwendung."
"Verweisungen auf Bundesgesetze
§ 3
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
"(5) § 1 Abs 1, § 2 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 60/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft."
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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