Landesbeamten-Pensionsgesetz
LGBL_SA_20041230_92Landesbeamten-PensionsgesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2004
Fundstelle
LGBl Nr 92/2004 23. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl Nr 17/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 36/2003, wird geändert wie folgt:
"(3) Abweichend von den Abs 1 bis 2 sind die im Abs 1 genannten Leistungen im Jahr 2005 mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 wie folgt zu erhöhen:
3.1. Die Überschrift lautet: "Beiträge".
3.2. Nach dem bisherigen Text, der die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) Zusätzlich zum Beitrag nach Abs 1 ist ein Beitrag von 1 % vom Ruhe- und Versorgungsgenuss sowie von einer allfälligen Nebengebührenzulage, einem allfälligen Kinderzurechnungsbetrag und den Sonderzahlungen einzubehalten."
"(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2004 treten in Kraft:
Holztrattner
Burgstaller
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