Änderung der Verordnung der Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
LGBL_SA_20040910_73Änderung der Verordnung der Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und FachschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.09.2004
Fundstelle
LGBl Nr 73/2004 17. Stück
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Text
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. August 2004 zur Änderung der Verordnung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden
Auf Grund der §§ 9, 9a, 19 und 30 des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl Nr 57/1976, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Oktober 1982, LGBl Nr 84, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 20/2002 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 88/2002, wird geändert wie folgt:
Die Anlage 3 – Lehrplan für die Landwirtschaftliche Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau – lautet:
"Anlage 3
Lehrplan für die Landwirtschaftliche Berufsschule
Fachrichtung: Gartenbau
Organisationsform: Lehrgangsmäßige Berufsschule
I. Allgemeine Bildungsziele
Die landwirtschaftliche Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau hat die Aufgabe, den Schülern die Grundausbildung für eine Berufstätigkeit im Gartenbau zu vermitteln, sie zu demokratischen und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden, die Allgemeinbildung der Schüler entsprechend ihrer künftigen Berufstätigkeit zu erweitern und zu vertiefen sowie insbesondere auch die Grundlage für die spätere fachliche Weiterbildung der Schüler zu schaffen.
Der landwirtschaftlichen Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau kommt die besondere Aufgabe zu, die notwendigen Kenntnisse und die Fertigkeiten für die Ablegung der Facharbeiterprüfung zu vermitteln.
II. Stundentafel
Unterrichtsgegenstand Wochenstunden Gesamt
stunden
Pflichtgegen-
stände:
Religion 2 2 2 48
Deutsch und
Schriftverkehr 2 2 2 48
Rechnen 3 3 3 72
Politische
Bildung 2 2 2 48
Lebenskunde 1 1 1 24
Leibesübungen* 1 1 1 24
Englisch* 1 1 1 24
Elektronische
Datenverarbei-
tung* 1 1 1 24
Bodenkunde 2 2 2 48
Botanik 2 2 2 48
Pflanzenschutz 2 2 2 48
Zierpflanzenbau 4 4 4 96
Gemüsebau 2 2 2 48
Baumschule 2 2 2 48
Blumenbinderei 1 1 1 24
Landschafts-
gärtnerei 2 2 2 48
Gartenbau 3 3 3 72
schaftslehre 1 1 1 24
Unterricht* 6 6 6 144
Summe 40 40 40 960
III. Bildungs- und Lehraufgaben
Lehrstoff und didaktische Grundsätze
der einzelnen Unterrichtsgegenstände
Pflichtgegenstände
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl Nr 190/1949, in der geltenden Fassung)
Für den Religionsunterricht an den landwirtschaftlichen Berufsschulen findet im Sinn des § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen gemäß der Bekanntmachung BGBl II Nr 571/2003 (Anlage 4) Anwendung.
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den beruflichen und privaten Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten bei Rede und Diskussion sind zu schulen. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse, Aufsatzlehre, Ausfüllen von Formularen, beruflicher und privater Schriftverkehr (Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Warenschriftverkehr, Lebenslauf, Stellenbewerbung, Geschäftsbrief, Privatbrief), Zahlungsschriftverkehr, Anleitung zum richtigen Lesen, Sprecherziehung (Anleitung zum richtigen Reden, Referate, Diskussionen).
Didaktische Grundsätze
Eine rein theoretische Behandlung des Lehrstoffes ist zu vermeiden, vielmehr sollen die Sprach- und Schreibrichtigkeit durch praktische Beispiele gefestigt werden (Rollenspiele, Verkaufsgespräche). Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Dadurch sollen sie zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Die Schüler sollen die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme im fachlichen und kaufmännischen Bereich erfassen und rasch lösen können. Sie sollen zur Sorgfalt und Genauigkeit angehalten werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Zahlen und Beispiele aus der Praxis sollen den Unterricht berufsnah machen. Kopfrechnen und Schätzen ist bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu üben. Taschenrechner sind in angemessener Weise im Unterricht zu verwenden.
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen befähigt werden, den Wert der Gemeinschaft zu erkennen, Aufbau und Einrichtungen des österreichischen Staates zu verstehen und die Notwendigkeit weltweiter Zusammenarbeit zu erfassen.
Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsform ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
Die Bedeutung der berufsständischen Vertretungen und die Rolle Österreichs in der Europäischen Union sind bewusst zu machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Gesetzestexte, aktuelle Berichte und Ereignisse sind im Unterricht zu verwenden. Durch Besuche in öffentlichen Einrichtungen und gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen soll das öffentliche Interesse gefördert werden. Massenmedien, Filme und Publikationen als zeitnahe Anschauungsmittel sind zu verwenden.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten. Die Bedeutung der Eigenverantwortung und des kritischen Denkens sind bewusst zu machen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Verhalten in der Gemeinschaft, Jugendschutzgesetz, Berufs- und Arbeitswelt (Bewerbung, Vorstellungsgespräch), Verkehrserziehung, Unfallverhütung, Freizeitgestaltung, Umgang mit der Natur, Entwicklung der Jugendlichen, Partnerschaft und Freundschaft, Konflikte und Probleme der Jugendlichen und deren Lösungsmöglichkeiten, Medienerziehung.
Didaktische Grundsätze
Der Einsatz von Medien, Exkursionen und die Teilnahme an Veranstaltungen sollen den Unterricht lebensnah gestalten und dadurch den Schülern als Lebenshilfe dienen. Im Aufbau des Lehrstoffes ist vom Erleben der Schüler auszugehen. Die sozialen Fähigkeiten sind dabei entsprechend zu fördern. Die Gefährdung der Gesundheit durch Fehlverhalten und Möglichkeiten der sinnvollen Freizeitgestaltung sollen aufgezeigt werden.
Vielfältige Bewegungsabläufe sollen beitragen, die körperliche Leistungsfähigkeit der Schüler zu fördern. Der Gegenstand soll anregen, dass die Schüler später neben ihrem Beruf Sport mit Freude als Ausgleich und für ihre Gesunderhaltung betreiben.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Körperliche Grundausbildung in Gymnastik und Leichtathletik, Spiele, Wandern, Schwimmen und Wintersportarten.
Didaktische Grundsätze
Die praktische Unterrichtsgestaltung soll bewegungs- und abwechslungsreich sein sowie Freude bereiten. Die Leistungsanforderungen sind dem Entwicklungsstand und dem Leistungsniveau der Schüler anzupassen.
Das Ziel des Unterrichts liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, dass sie sich in einfachen Alltagssituationen in Englisch verständigen können. Schwerpunktmäßig soll vor allem das Sprechen und Hören behandelt werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Einfache Alltagssituationen, Anwendung des Wörterbuches, einfache schriftliche Kommunikation, spezielle Informationen aus englischen Texten herauslesen, Übungen zum Hörverständnis, Verkaufs- und Beratungsgespräch, Fachvokabular (Grundlagen).
Didaktische Grundsätze
Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Auf den Einsatz verschiedener Medien und Kommunikationstechniken ist zu achten. Die in den anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen und Querverbindungen herzustellen.
Der Einsatz von Computern ist in Gartenbaubetrieben Realität. Die Schüler sollen daher die Grundkenntnisse in der Bedienung eines Computers lernen und besonders den berufsbezogenen Einsatz sehen. Die Schüler sollen den praktischen Nutzen des Computereinsatzes beurteilen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Grundlagen der Hardware, Standardprogramme (Textverarbeitung, Tabelle, Datenbank, Grafik, Internet, E-Mail), Fachprogramme für den Gartenbau (Kulturplanung, Pflanzenschutzprogramm, Fakturierung, Etiketten- und Schleifendruck, Grafikprogramme für den Gartenbau).
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen zeitgemäße Programme eingesetzt werden. Auf die Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von Standardprogrammen und Fachprogrammen ist besonderer Wert zu legen.
Die Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über das System Boden und seine Wechselwirkungen auf die Pflanze sowie der Entstehung unserer Böden erhalten. Auf die Bedeutung der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ist besonders hinzuweisen. Ebenso sollen Kenntnisse über Eigenschaften und Zusammensetzungen der Kultursubstrate vermittelt werden.
Die Schüler sollen sich auch Fertigkeiten erwerben, Nährstoffmangelerscheinungen zu beurteilen und zu beheben.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen für die Vorgänge im Boden sensibilisiert werden. Es soll ihnen die Bedeutung einer sachgemäßen Bodenbearbeitung und Düngung für Kulturpflanzen bewusst gemacht werden. Die Schüler sind zu verantwortungsvollem, umweltbewusstem Handeln anzuleiten.
Zeitgemäße Verfahren und gartenbauliche Kulturmethoden sollen behandelt werden. Auf die Herstellung von Querverbindungen zu den fachtheoretischen Gegenständen ist besonderer Wert zu legen. Die praktischen Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben sind in den Unterricht einzubeziehen. Auf die Notwendigkeit der Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuweisen.
Dem Schüler soll ein grundsätzliches Verständnis für das Lebewesen "Pflanze" vermittelt werden. Die Kenntnis von Aufbau und Lebensfunktionen der Pflanzen ist Vorraussetzung für jede gärtnerische Kulturmaßnahme.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen natürliche Objekte zu Demonstrationszwecken herangezogen werden.
Die Schüler sollen zur Beobachtung von Kulturpflanzen und Pflanzen in der Natur angeregt werden. Das im Botanikunterricht erworbene Wissen sollen sie im Praxisbetrieb um- und einzusetzen wissen.
Die Erzeugung hochwertiger pflanzlicher Produkte in einer gesunden Umwelt ist die Aufgabe eines zukunftsorientierten Gartenbaues. Ein verantwortungsvoller integrierter Pflanzenschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles und zur Sicherstellung des ökonomischen Erfolges.
Die Schadbilder häufig auftretender Krankheiten und Schädlinge sowie deren Bekämpfungsmöglichkeiten sollen von den Schülern benannt werden können.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Notwendigkeit der Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuweisen. Der Unterricht ist durch den Einsatz von Anschauungsmaterial praxisnah zu gestalten. Der neueste Wissensstand auf dem Gebiete des Pflanzenschutzes, insbesondere der Einsatz von Nützlingen, ist zu berücksichtigen.
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sind Grundkenntnisse über die Vermehrung, Kultur und Vermarktung von Zierpflanzen zu vermitteln. Besonderes Augenmerk ist auf Verwendung und Pflege der Pflanzen zu legen, damit der Pflanzenverkäufer qualifiziert und kompetent auftreten kann.
Lehrstoff
Der Unterricht ist mit lebenden Pflanzen und sonstigem geeigneten Material zu veranschaulichen.
Die Verwendung und Pflege ist immer mit dem natürlichen Standort zu begründen.
Praktische Erfahrungen der Schüler sind zu hinterfragen und im Unterricht einzubauen.
Die Schüler sollen Grundkenntnisse der Kultur von Gemüse unter Glas und im Freiland erwerben. Die speziellen Kenntnisse der Gemüsearten, deren Anzucht, der Pflege und der wichtigsten Kultureinrichtungen sind unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten zu vermitteln. Auf die gesundheitliche Bedeutung des Gemüses ist einzugehen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Kultur- und Arbeitsverfahren des Gemüsebaues sind unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Grundsätze in den Vordergrund zu stellen. Der Lehrstoff ist durch Übungen im Gegenstand Praktischen Unterricht zu vertiefen.
Den Schülern sind Grundkenntnisse über die marktgerechte Erzeugung der wichtigsten Gehölze zu vermitteln. Auf die Anwendung ihrer unterschiedlichen Wuchsformen als Grundlage für eine fundierte Kundenberatung ist besonders hinzuweisen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Den Schülern sollen Kenntnisse eines Standardsortiments marktgerechter Pflanzen vermittelt werden. Die Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen im Unterricht soll den Schülern Gelegenheit bieten, ihre Pflanzenkenntnisse zu erweitern. Auf Querverbindungen insbesondere mit dem Gegenstand Landschaftsgärtnerei ist zu achten.
Floristik ist ein fester Bestandteil moderner Gartenbaubetriebe. Grundkenntnisse über die Verarbeitung von Blumen und Pflanzen, sowie erforderlicher Hilfsmittel sind zu vermitteln. Auf die Verarbeitung und Aufwertung betrieblicher Eigenproduktion ist besonders hinzuweisen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist durch Anschauungsmaterial und verschiedene Medien darzubieten und zu verdeutlichen. Besondere Talente sind in der Gestaltung zu fördern. Auf die Erkenntnisse modernen Marketings ist einzugehen.
Den Schülern sind Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Garten- und Landschaftsgestaltung zu vermitteln. Ein möglichst breites Wissen und Können in allen Arbeiten, insbesondere bei der Anlage und Pflege von privaten und öffentlichen Grünräumen ist zu vermitteln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu fächerübergreifendem Denken und Handeln anzuhalten. Für die Pflanzenverwendung ist Basiswissen aus den Unterrichtsgegenständen Zierpflanzenbau und Baumschulwesen einzubeziehen. Das Erwerben von Pflanzenkenntnis ist zu fördern.
Den Schülern sind Grundkenntnisse zur Wartung und Handhabung der technischen Einrichtungen im Gartenbau zu vermitteln. Sie sollen zum wirtschaftlichen Denken und zur Sorgfalt im Umgang mit technischen Einrichtungen angeleitet werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Übungen im Gegenstand Praktischer Unterricht zu vertiefen. Die technische Entwicklung im Gartenbau ist zu berücksichtigen. Auf anerkannte Sicherheitsprüfzeichen aller Geräte und Maschinen ist hinzuweisen. Der Verhütung von Unfällen ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Den Schülern sind grundsätzliche Kenntnisse und Zusammenhänge zu vermitteln, um die Vorgänge innerhalb eines Gartenbaubetriebes betriebswirtschaftlich verstehen zu können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft, Produktionsgrundlagen, Produktionsfaktoren, Grundbuch, Einheitswert, Kostenarten, Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, schriftliche Aufzeichnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Betriebswirtschaft soll fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden. Daten und Erhebungen sollen aus dem Lehrbetrieb, dem Schulbetrieb und dem Erfahrungsbereich der Schüler stammen.
Die Schüler sollen die im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse anwenden und in praktische Fertigkeiten umsetzen lernen. An die im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten ist anzuknüpfen. Die Schüler sind zu sorgfältigem und umweltbewusstem Umgang mit den ihnen anvertrauten Pflanzen, Geräten und Einrichtungen zu erziehen. Selbsttätigkeit, Fleiß und Ausdauer sind bei der praktischen Arbeit zu fördern und zu vertiefen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe:
Bodenkunde
Erkennen und Eigenschaften von Erden und Substraten; Beurteilung von Mangelsymptomen, Düngerauswahl; Bodenprobenahme, Bodenuntersuchung und Auswertung.
Botanik
Vertiefung der allgemeinen Pflanzenkenntnis; Pflanzung und Pflege von Stauden und Gehölzen.
Pflanzenschutz
Bestimmen von tierischen Schädlingen und Schadursachen; Bestimmen von nicht tierischen Schadursachen; Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Zierpflanzenbau
Generative und vegetative Vermehrung; Ein- und Umpflanzen; Pflegearbeiten.
Gemüsebau
Bodenvorbereitung, Aussaat, Pikieren, Pflanzung, Pflege, Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Baumschule
Vermehrung, Pflanzung und Pflege von Gehölzen, Schnitt bei Gehölzen, Erkennen von Gehölzen.
Blumenbinderei
Kranzbinden, Straußbinden, jahreszeitliche Floristik, Trendfloristik.
Landschaftsgärtnerei
Einfache Vermessungsarbeiten, Pflanzung und Pflege von Stauden und Gehölzen, Rasen anlegen, Verlegen von Platten und Steinen, Anfertigen von Planskizzen einfacher Gartenanlagen, Erkennen von Stauden und Gehölzen.
Technik im Gartenbau
Werkzeuge, Maschinen und Geräte des Gartenbaubetriebes; Gewächshauseinrichtung; Heizungseinrichtung und Klimasteuerung im Gewächshaus.
Marketing
Grundlagen des Verkaufsgespräches, Verkaufsabwicklung, Kundenberatung.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zeitgemäße Arbeitsverfahren erlernen und dabei zum wirtschaftlichen Denken, sowie zur Rücksichtnahme auf die Umwelt angeleitet werden. Sie sollen Arbeiten und Fertigkeiten fachkundig, nach den Grundsätzen der Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit ausführen lernen. Auf die richtige Körperhaltung der Schüler bei der Arbeit ist zu achten. Bedienungsvorschriften für Einrichtungen und Maschinen sind nachdrücklich zu erklären. Besichtigung von Betrieben, Schaugärten udgl sollen den praktischen Unterricht ergänzen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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